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Zertifizierung onkologischer Einrichtungen verbessert die Versorgung deutlich

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Zertifizierung ist ein Prozess mit vielen Beteiligten. Zertifizierung ist ein Prozess mit vielen Beteiligten. © iStock/Alexander Traksel
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Das Zertifizierungssystem der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) für onkologische Einrichtungen bringt Versorgungsverbesserungen für die Patienten. Auskunft zum Stand der Zertifizierungen, zu Vorteilen und Hürden gibt PD Dr. Simone Wesselmann, Bereichsleiterin Zertifizierung der Deutschen Krebsgesellschaft.

Wie viele Einrichtungen erhielten 2018 das DKG-Zertifikat? Kann man bereits von einer flächendeckenden Zentrenstruktur sprechen?

Dr. Wesselmann: Im letzten Jahr erhielten insgesamt 118 Zentren erstmals ein Zertifikat. Insgesamt gab es Ende 2018 1395 zertifizierte Standorte, davon 87 Zentren im Ausland. Über die Jahre konnten wir eine flächendeckende Zentrenstruktur entwickeln und so die Betreuung der onkologischen Patienten verbessern.

Sollten idealerweise alle Krebspatienten in einem Zentrum dia­gnostiziert bzw. behandelt werden?

Dr. Wesselmann: Ja, das wäre für eine qualitativ hochwertige Behandlung der Patienten definitiv wünschenswert. Denn bei den Zentren mit einer Zertifizierung seitens der Deutschen Krebsgesellschaft handelt es sich um interdisziplinäre und interprofessionelle Versorgungsnetzwerke, in denen alle relevanten ärztlichen und medizinischen Fachrichtungen eng zusammenarbeiten und sich freiwillig einer strengen Qualitätskontrolle unterziehen. Die Qualitätsanforderungen leiten sich aus den Leitlinien­empfehlungen ab. So stellen wir sicher, dass evidenzbasiertes medizinisches Wissen in die Therapieentscheidung einfließt.

Aus verschiedenen Veröffentlichungen wissen wir auch, dass Patienten von der Behandlung in den zertifizierten Netzwerken profitieren. In Abhängigkeit von der Tumorentität konnte gezeigt werden, dass das Gesamtüberleben und das krankheitsspezifische Überleben der Patienten, die in einem Zentrum behandelt wurden, verbessert ist, dass weniger Patienten postoperativ versterben und Funktionen wie Kontinenz nach Operation deutlich verbessert sind.

Wird von den Niedergelassenen eventuell zögerlich überwiesen?

Dr. Wesselmann: Zertifizierte Zentren sind Netzwerke aus stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen alle an der Behandlung eines Krebspatienten beteiligten Fachrichtungen eng zusammenarbeiten. Durch die Zertifizierungskriterien wird die Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung eher gefördert. Allerdings sehen wir klar, dass die Zusammenarbeit verbessert werden kann. Noch immer werden zu viele Patienten außerhalb von Netzwerken und nur durch einzelne Fachdisziplinen behandelt. Die moderne Onkologie unterliegt einem raschen Wandel und ist zudem sehr komplex in den einzelnen Therapieschritten, deswegen profitieren Krebspatienten davon, wenn ihre Therapieempfehlungen durch ein in der jeweiligen Erkrankung erfahrenes Team erarbeitet werden.

Eine Prognos-Umfrage hat ebenfalls ergeben, dass die Begutachtungsverfahren die Versorgung verbessern. Dies ist aber auch mit Mehrkosten verbunden. Ist die Finanzierung ausreichend gesichert?

Dr. Wesselmann: Das Gutachten hat gezeigt, dass sich das Zertifizierungsprogramm positiv auf die Qualität der medizinischen Versorgung auswirkt. Die Politik hat diesen Mehrwert erkannt, sodass wir hoffen, dass die besonderen Leistungen, die in Zentren erbracht werden, ergänzend finanziert werden.

Das Krankenhausentgeltgesetz sieht inzwischen einen Zuschlag für Zentren vor, die bestimmte Kriterien erfüllen. Derzeit arbeitet der Gemeinsame Bundesauschuss an den Regelungen zur Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten. Wir beteiligen uns gemeinsam mit vielen Fachgesellschaften, die mit uns an der Zertifizierung Onkologischer Zentren zusammenarbeiten, an diesem Prozess.

Wie lang dauert eine Zertifizierung?

Dr. Wesselmann: Eine Zertifizierung vor Ort dauert je nach Art des Audits und der Größe des Zentrums zwischen einem dreiviertel Tag und zwei Tagen. Dabei überprüfen ein bis zehn Auditoren, ob die Vorgaben aus den Erhebungsbögen und den Datenblättern mit ihren Qualitätsindikatoren erfüllt werden.

Gibt es Einrichtungen, die durchfallen?

Dr. Wesselmann: DKG-zertifizierte Zentren müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, ansonsten erhalten sie kein Zertifikat. Die Qualität wird jährlich erhoben und in Jahresberichten veröffentlicht. Wenn ein Zentrum die von den Zertifizierungskommissionen erarbeiteten Anforderungen nicht erfüllt, kann es auch nicht von der DKG zertifiziert werden. So haben beispielsweise 23 Zentren im Jahr 2018 ihr Zertifikat abgeben müssen. Nur so können wir eine flächendeckende Qualitätsgarantie in der Onkologie gewährleisten.

Ein zweiter Versuch ist gestattet?

Dr. Wesselmann: Sollte bei einem Audit im Zentrum festgestellt werden, dass fachliche Anforderungen abweichen, dann hat das Zentrum die Möglichkeit, diese innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfüllen. Dies wird dann nochmals von einem Fachexperten und schließlich durch einen Ausschuss gegengeprüft. Der Ausschuss hat zudem die Möglichkeit, noch weitere Auflagen an das Zentrum zu definieren.

Interview: Cornelia Kolbeck

Pd Dr. Simone Wesselmann; Bereichsleiterin Deutsche Krebsgesellschaft Pd Dr. Simone Wesselmann; Bereichsleiterin Deutsche Krebsgesellschaft © Luca Vecoli
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