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GKV-Honorar Besonderheiten bei Diagnostik und Heimbesuch

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Was kann berechnet werden, wenn Ärzt:innen notfallmäßig gleichzeitig zu mehreren Personen  gerufen werden? (Agenturfoto) Was kann berechnet werden, wenn Ärzt:innen notfallmäßig gleichzeitig zu mehreren Personen gerufen werden? (Agenturfoto) © shapecharge/gettyimages
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Der Praxisalltag bietet Eigentümlichkeiten und Raritäten. Das gilt auch für die Abrechnung. Hier werden zwei Konstellationen erläutert: der Notfalleinsatz bei mehreren Heimbewohnern sowie die Unterscheidung von drei ähnlichen Nummern in der Labordiagnostik.

Die Abrechnung im organisierten Notfalldienst ist eindeutig: Die EBM-Nrn. 01205 und 01207 sind für die Einstufung der Behandlungsbedürftigkeit verfügbar und für die „echten“ Notfälle gibt es die Nrn. 01210 bis 01218 bzw. die Erschwerniszuschläge 01223 bis 01226. Erfolgt die Behandlung per Hausbesuch kann zusätzlich – theoretisch sogar neben den Nrn. 01205 und 01207 – die Nr. 01418 zum Ansatz gebracht werden.

Nr. 01413 EBM: Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft

Doch was kann berechnet werden, wenn ein Arzt notfallmäßig gleichzeitig zu mehreren Personen – z.B. in einem Altenheim – gerufen wird?

Tab. 1: Fallbeispiel Notfalleinsatz im Altenheim

EBM-Nr.

Legende

Euro

Bemerkungen

Patient 1 (Enteritis)

01418

Besuch im organisierten Notfalldienst

87,65

Zusätzliche Berechnung der regionalen Km-Pauschale

01212

Notfallpauschale im organisierten Notfalldienst am Samstag

21,97

 

Patient 2 (Enteritis)

01413

Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft

11,94

Die Leistung muss auch im Notdienst zum Ansatz kommen, wenn mehrere Personen notfallmäßig versorgt werden.

01212

Notfallpauschale am Samstag

21,97

Die Leistung ist auch bei einer Mitbehandlung berechnungsfähig – und die Nr. 01413 deshalb daneben ausdrücklich nicht ausgeschlossen.

Patient 3 (Enteritis mit Verständigungsschwierigkeiten bei Demenz)

01413

Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft

11,94

Die Berechnung der Nr. 01226 setzt die Kodierung nach ICD-10-GM unter Angabe des Zusatzkennzeichens für die Diagnosesicherheit voraus – hier Demenz F01-F03.

01212

Notfallpauschale am Samstag

21,97

01226

Zuschlag zur 01212 bei Erfüllen der Voraussetzungen gemäß Nr. 9
der Bestimmung zum Abschnitt 1.2

 

Patient 4 (Eigene Patientin)

01413

Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft

11,94

Sollte es sich um die erste Leistung im Quartal handeln, kann zusätzlich die Versichertenpauschale berechnet werden.

01102

Inanspruchnahme an Samstagen zwischen 7 und 19 Uhr

11,38

Da es sich hier um keinen Notfall handelt, kann nicht die Nr. 01212 berechnet werden. Da die Konsultation aber vom Pflegeheim angefordert wurde, kommt die Nr. 01102 zum Ansatz.

Tabelle 1 zeigt ein Fallbeispiel: Dr. W. ist am Samstag im Fahrdienst des organisierten Notfalldienstes an seinem Praxisort eingeteilt. Er wird um 18 Uhr in das ihm bekannte Altenheim gerufen, weil dort mehrere Bewohner unter heftigen Bauchkrämpfen und Durchfällen leiden. Dr. W. fährt hin und versorgt zwei „fremde“ Patienten mit derartigen Beschwerden sowie eine dritte Patientin, bei der sich jedoch das Abklären der Beschwerden wegen einer Demenz schwierig gestaltet. Anschließend wird er vom Pflegepersonal gebeten, noch nach seiner Patientin E. zu schauen, die seit einigen Tagen über Schwindelzustände klagt. Wie die Behandlung dieser vier Patienten berechnet werden kann, erläutert die Tabelle.

Was unterscheidet die Nrn. 32030, 32033 und 32880?

Die Inhalte der drei EBM-Abrechnungspositionen 32030, 32033 und 32880 – Orientierende Untersuchung und Harnstreifentest – sind sehr ähnlich. Wann kann welche Leistung berechnet werden? Tab. 2 gibt die Antwort.

Tab. 2: Orientierende Untersuchung und Harnstreifentest

EBM-Nr.

Legende

Euro

Bemerkungen

32030

Orientierende Untersuchung

 

(obligat) mit visueller Auswertung mittels vorgefertigter

  • Reagenzträger oder

  • Reagenzzubereitungen

Fakultativ:

  • Apparative Auswertung,

  • Verwendung von Mehrfachrea-genzträgern

0,50

Können mehrere Bestandteile eines Körpermaterials sowohl durch einen Mehrfachreagenzträger als auch mehrere Einfachreagenzträger erfasst werden, so ist in jedem Fall nur einmal die Nr. 32030 berechnungsfähig.

 

Bei mehrfacher Berechnung der Nr. 32030 ist die Art der
Untersuchungen anzugeben.

 

Die Nr. 32030 ist für die Untersuchung des Urins mittels
Harnstreifentest nicht berechnungsfähig.

32033

Harnstreifentest auf mindestens fünf der folgenden Parameter: Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht, Ketonkörper ggf. einschließlich Kon­trolle auf Ascorbinsäure einschließlich visueller oder apparativer Auswertung

0,50

Die Nr. 32033 ist nicht neben den Nrn. 01732 und 32880 bis 32882 berechnungsfähig

32880

Harnstreifentest gemäß Anlage 1 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit

0,50

Die Nr. 32880 ist nicht neben den Nrn. 32025, 32033, 32057 und 32060 bis 32063 berechnungsfähig.

Allgemein gilt: Die Nrn. 32030, 32033 und 32880 sind im Zyklusfall nicht neben der Nr. 08635 berechnungsfähig. Die verwendeten Begriffe „Reagenzträger“ und „Harnstreifentest“ sind als Synonym anzusehen.

Die Nr. 32030 ist nicht für die Untersuchung des Urins mittels Harnstreifentest berechnungsfähig, aber für die Analyse anderer Materialien über die Parameter Eiweiß und/oder Glukose, ggf. Kontrolle auf Ascorbinsäure, sowie das spezifische Gewicht und/oder den pH-Wert hinaus. Die Leistung ist deshalb nicht neben der Nr. 32033 oder 32880 ausgeschlossen.

Die Nr. 32033 hingegen ist ausdrücklich für einen Harnstreifentest (Mehrfachreagenzträger) auf mindestens fünf der Parameter Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht sowie Ketonkörper ggf. einschließlich Kontrolle auf Ascorbinsäure inklusive visueller oder apparativer Auswertung reserviert. Die Leistung überschneidet sich inhaltlich mit der Nr. 32880 und kann deshalb nicht neben dieser berechnet werden.

Die Nr. 32880 ist Bestandteil des Check-ups nach Nr. 01732 und beinhaltet definitiv Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit. Neben der Leistung ist deshalb der Ansatz der Nr. 32033 ausgeschlossen, während die Berechnung der Nr. 32030 möglich wäre, wenn ein anderes Material untersucht wurde.

Medical-Tribune-Bericht

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