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UV-GOÄ Mehr Geld bei Unfällen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Isabel Aulehla

Die Erhöhung betrifft alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ berechnungsfähig sind. Die Erhöhung betrifft alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ berechnungsfähig sind. © parradee – stock.adobe.com
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Die Honorare für Leistungen der UV-GOÄ sind zum Juli um fünf Prozent gestiegen. Für die kommenden Jahre sind weitere Erhöhungen vereinbart.

Die Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum Juli um 5 % gestiegen. Für die kommenden vier Jahre sind weitere Erhöhungen vereinbart, die sich an der Grundlohnsummenentwicklung orientieren und jeweils zum 1. Juli erfolgen sollen.   

Die Erhöhung betrifft alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ berechnungsfähig sind. Ausgenommen sind PCR-Tests nach den GOP 4780, 4782, 4783 und 4785. Sie sollen entsprechend der Testkosten neu bewertet werden.

Zudem haben die Vertragspartner einige Leistungsbeschreibungen in der UV-GOÄ aktualisiert. So etwa GOP 35 für die Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den Durchgangsarzt. Sie kann nun auch bei einem Arztwechsel abgerechnet werden, die Leistungslegende wurde entsprechend erweitert. 

Quelle: Mitteilung der KBV

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