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GOÄ-Reform Die Privatliquidation als politischer Denkzettel

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Michael Reischmann

Die Reform der GOÄ steht noch aus, die BÄK hat rechtskonforme Hinweise zur Abrechnung persönlicher Leistungen erteilt. Die Reform der GOÄ steht noch aus, die BÄK hat rechtskonforme Hinweise zur Abrechnung persönlicher Leistungen erteilt. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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„Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.“ Auf diese Schlussformel haben sich Bundesärztekammer und die ärztlichen Verbände bzw. Fachgesellschaften in einer Resolution geeinigt.

Dass sich der Minister auf den Standpunkt zurückzieht, die Koalition wolle nicht am Status quo von PKV und GKV rütteln, und abwartet, ob sich BÄK und PKV-Verband über die Preise einer neuen GOÄ einig werden, will BÄK-Präsident Dr. KLAUS REINHARDT nicht akzeptieren. Die notwendigen Vorarbeiten für den Verordnungsgeber seien geleistet. 

Aufgrund von Testabrechnungen liegen die Mehrkostenerwartungen von BÄK („knapp plus 10 %“) und PKV („deutlich über 20 %“) deutlich auseinander, was Dr. Reinhardt auch auf „Missinterpretationen“ der PKV zurückführt. Man arbeite aber weiter „kleinteilig und personalintensiv“ auf eine Einigung hin. Natürlich dürften die PKV-Beiträge nicht ins Uferlose steigen.

BÄK macht Vorschläge zu einzelnen GOÄ-Nummern

Um den politischen Druck für eine Novellierung zu erhöhen, erteilt die BÄK nun rechtskonforme Hinweise, wie Ärzte ihre Abrechnungen für persönliche Leistungen wie Gespräche/Beratungen, Untersuchungen, Besuch oder Psychotherapie auf das Niveau der neuen GOÄ heben können. Das könne mit „legitim begründeten“ Steigerungen (besonderen Erschwernissen) über den 2,3-fachen Satz hinaus oder mit einer Honorarvereinbarung erfolgen. Der Privatpatient ist hierüber aufzuklären – auch dazu, dass er einen Teil der Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt. Er darf nicht unter Druck gesetzt werden und es ist ihm Bedenkzeit einzuräumen. Auch wenn Berufsorganisationen zu diesen Maßnahmen aufrufen, handelt der Arzt eigenverantwortlich.

Die Handlungslogik soll sein: Der Patient möchte die Kostendifferenz nicht selbst tragen und stimmt deshalb in den Chor der Reformbefürworter ein, damit künftig PKV und Beihilfe die höheren Forderungen begleichen. Optimalerweise schlägt das Honorarvereinbarungsgespräch zwischen Arzt und Patient diese Richtung ein, statt vor allem höheren Aufwand plus Ärger zu erzeugen. Im Sinne des Verbraucherschutzes sei es auch, so Dr. Reinhardt, wenn mit der neuen GOÄ die Abrechnung transparenter wird, weil Analogziffern wegfallen.

Quelle: Pressegespräch Bundesärztekammer

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