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Neue Nummern in UV-GOÄ aufgenommen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Für die Beurteilung von Röntgenbildern, die von anderen Medizinern angefertigt wurden, bekommen D-Ärzte künftig mehr Geld. Für die Beurteilung von Röntgenbildern, die von anderen Medizinern angefertigt wurden, bekommen D-Ärzte künftig mehr Geld. © iStock/angkhan
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D-Ärzte können einige neue Gebühren berechnen. Unter anderem wird die Sichtung von Röntgen- und Schnittbildern besser honoriert.

Seit dem 1. Juli können Durchgangsärzte zwei neue Gebühren abrechnen, durch die die Beurteilung von Röntgen- und Schnittbildern besser honoriert werden soll. So umfasst Nummer 35 die „Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den D-Arzt bei einem Durchgangsarztwechsel“. Die ebenfalls neu geschaffene Nummer 36 kann für die Sichtung von Schnittbildern des hinzugezogenen Radiologen berechnet werden. Beide Leistungen werden mit 12,07 Euro vergütet.

Eine Ergänzung gibt es auch bei Nummer 379, der „Testung mit patienteneigenen Substanzen nach vorheriger Beauftragung durch den Unfallversicherungsträger“. Bislang enthielt die Leistung auch die Vorbereitung. Um die Abrechnung zu erleichtern, wird diese nun durch neue Nummern abgebildet: Nummer 379a umfasst die Vorbereitung der Testsubstanz ohne spezifische Aufbereitung (5,60 Euro). Nummer 379b kann für die Vorbereitung der Testsubstanz mit spezifischer Aufbereitung (11,20 Euro) berechnet werden.

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