Anzeige

So verdienen Sie extrabudgetäres Honorar

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Eine geballte Vorsorge bringt ein extrabudgetäres Honorar von 71,70 Euro. Eine geballte Vorsorge bringt ein extrabudgetäres Honorar von 71,70 Euro. © links: Pixabay; rechts: privat
Anzeige

Das hausärztliche ­Honorar ist weitgehend übers RLV budgetiert. Ein Mehrumsatz per Fallzahl­erhöhung wird durch die Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben begrenzt. Ein Ausweg: extrabudgetäre Leistungen – einige davon gehen nicht einmal in die Zeitprüfung mit ein.

Wer länger als zwölf Stunden täglich oder 780 Stunden im Quartal arbeitet, bekommt das nicht bezahlt. Doch werden Leistungen in Notfällen erbracht, muss man keine Zeiten-Plausiprüfung fürchten – egal ob es sich um den vertragsärztlich organisierten oder praxisindividuellen Notdienst handelt. Die hier zur Verfügung stehenden Leistungen nach den Nrn. 01100 bis 01102 EBM für die (unvorhergesehene) Inanspruchnahme sowie die Versichertenpauschale Nr. 03030 haben keine Zeitvorgaben.

Extrabudgetär vergütet werden aber nur die Leistungen des EBM-Abschnitts II.1.2. Dazu gehört der Besuch im organisierten Notdienst nach Nr. 01418 (82,89 Euro). Bezüglich des Fehlens einer Zeitvorgabe sind ihm die Notfallbesuche nach den Nrn. 01411, 01412 (Besuche zur Unzeit) und 01415 (Dringender Besuch im Pflegeheim) gleichgestellt. Dabei ist besonders die Legende der Nr. 01415 zu beachten: „Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt.“ So gesehen ist jeder angeforderte Besuch dort immer nach Nr. 01415 (58,17 Euro) und nicht etwa nach Nr. 01410 (22,59 Euro) berechnungsfähig.

Zu den Leistungen ohne Zeitvorgaben, die extrabudgetär vergütet werden, gehören die Besuche und Pauschalen bei einer organisierten Pflegeheimbetreuung. Voraussetzung ist ein Betreuungsvertrag gemäß Anlage 27 und 30 Bundesmantelvertrag-Ärzte mit dem Heim.

Vorsorgen: extrabudgetär, aber mit hohen Zeitvorgaben

In dem Fall erhält der Arzt zu den Besuchen nach den Nrn. 01410 bzw. 01413 einmal im Quartal einen Zuschlag nach Nr. 37102 (13,32 Euro) und zusätzlich zu jedem Besuch nach Nr. 01413 einen Zuschlag nach Nr. 37113 (11,29 Euro).

Unbudgetiert werden die Leistungen des Abschnitts II.1.7 – Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen – bezahlt. Im hausärztlichen Bereich bevorzugt angesiedelt sind die Nrn. 01731 (Krebsfrüherkennung beim Mann, 15,24 Euro), 01737 (iFOBT, 6,07 Euro), 01732 (Check up, 32,28 Euro) und 01746 (Zuschlag Check up für Hautkrebsscreening, 18,11 Euro). Diese Leistungen können in einer Sitzung erbracht und berechnet werden. Daraus resultiert ein extrabudgetäres Honorar von 71,70 Euro bei einer kumulierten Zeitvorgabe von 44 Minuten.

Zusätzlich könnte ab dem 55. Lebensjahr einmalig die Nr. 01740 (Empfehlung Koloskopie, 10,97 Euro) und bei Männern ab dem 65. Lebensjahr die Nr. 01747 (Beratung Screening Bauchaortenaneurysma, 6,07 Euro) berechnet werden. In diesem Fall würde sich das Honorar auf 88,74 Euro bei einer Zeitvorgabe von 55 Minuten erhöhen.

Anzeige