Anzeige

Telematikinfrastruktur: Weniger Praxen angeschlossen als von Kassen erwartet

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

KVen sitzen auf TI-Geldhaufen. Rechts: Allgemeinmediziner Dr. Gerd W. Zimmermann.
KVen sitzen auf TI-Geldhaufen. Rechts: Allgemeinmediziner Dr. Gerd W. Zimmermann. © Fotolia/Jürgen Fälchle
Anzeige

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben ein Luxusproblem: Sie sitzen auf den Pauschalerstattungen der Kassen fürs Anbinden der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Bis Ende Juni, so die Hochrechnung, wurden erst jeder fünften Praxis die TI-Kosten erstattet.

Laut Gesetz sollen bis Ende 2018 alle vertragsärztlichen Praxen an das elektronische Gesundheitsnetz angeschlossen werden. Für diese Anbindung sind mehrere Komponenten notwendig, deren Kosten von den Kassen über Pauschalen abgedeckt werden. Diese Pauschalen zahlen die regionalen KVen an die Praxen aus. Die Kassen haben dafür bisher quartalsweise Abschlagszahlungen an die KBV geleistet. Diese sollen nun eingestellt werden, weil erst wenige Praxen an die TI angeschlossen wurden.

Auf Grundlage der von den KVen gemeldeten Zahlen haben in den Quartalen 4/2017, 1/2018 und 2/2018 insgesamt lediglich 14 789 Ärzte und Psychotherapeuten eine Erstattung der Kosten für den TI-Anschluss erhalten. Die KBV glaubt zwar, dass noch nicht aus allen KVen vollständige Angaben vorliegen und geht von circa 20 000 angeschlossenen Vertragsarztpraxen aus. Doch selbst das entspricht nur einem Ausstattungsgrad von etwa 20 %.

Die in Medien genannten Zahlen von bis zu 30 000 Praxen beinhalten vermutlich auch Zahnärzte, die genauso wie die Vertragsärzte von Honorarkürzungen betroffen sind, wenn sie ihre Praxen nicht an die TI anschließen und nicht spätestens ab 2019 ein Versichertenstammdatenmanagement vornehmen.

Abschlagszahlung könnte bis 2019 aufgeschoben werden

Da die Ausstattungszahlen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind, haben die KVen auch deutlich weniger Erstattungspauschalen ausgezahlt als geplant. Es hat sich deshalb ein hohes Finanzvolumen bei den KVen angesammelt. Das könnte dazu führen, dass die KVen hierfür Verwahrgebühren zahlen müssten.

Nach der bisherigen Regelung wäre die Abschlagszahlung für das vierte Quartal 2018 bis spätestens 15. November vom GKV-Spitzenverband an die KBV zu überweisen. Hieran anschließend würde das Geld von der KBV an die KVen weitergeleitet. Um die KVen von dieser (Geld-)Last zu befreien, planen KBV und GKV-Spitzenverband, die Abschlagszahlung für das vierte Quartal erst Anfang 2019 vorzunehmen.

Wer bisher als „guter Staatsbürger“ dem gesetzlichen Umrüstungsauftrag gefolgt ist, wird sich ärgern. Die Installation der TI-Komponenten ist in den Praxen mit einem erheblichen Personalaufwand und angespannten Nerven verbunden.

Pioniere hätten eigentlich eine Entschädigung verdient

Die Konnektoren haben nachweislich Kinderkrankheiten und funktionieren nicht richtig. Auf die Idee, den Pionieren einen finanziellen Ausgleich für diesen Mehraufwand zu bieten, kommt die KBV aber nicht. Wer bisher auf den Wettbewerb und stabile Verhältnisse gewartet hat, kann auch ruhig noch länger warten. Denn die Ein-Prozent-Strafe, die fällig wird, wenn die Praxis ab Januar 2019 nicht angeschlossen ist, steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, den man momentan betreiben muss, um der Auflage zu folgen. Eine Praxis mit einem Quartals­umsatz von 80 000 Euro kostet das Abwarten gerade einmal 800 Euro.

Anzeige