Anzeige

Quereinstiegsförderung: Ab 1. März den Facharzt „im Schnellverfahren“?

Niederlassung und Kooperation Autor: Anouschka Wasner

Das Quereinsteigerprogramm in NRW startet zum 1. März. Interessierte können jetzt schon mit den KVen dazu Kontakt aufnehmen. Das Quereinsteigerprogramm in NRW startet zum 1. März. Interessierte können jetzt schon mit den KVen dazu Kontakt aufnehmen. © iStock.com/noipornpan und Fotolia/Michael Möller
Anzeige

Die Förderinitiative zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein-Westfalen – bekannt als das Konsenspapier – wird zum 1. März an den Start gehen. Für die Regelung der einjährigen Weiterbildungszeit bis zum Facharzt Allgemeinmedizin muss das Heilberufegesetz geändert sein. Das gefällt nicht allen.

Um den Quereinstieg von Fachärzten aus dem Krankenhaus in die Hausarzttätigkeit attraktiver zu machen, haben das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen, die Kammern und KVen sowie die gesetzlichen Krankenkassen des Landes ein Konsenspapier unterschrieben, das im März an den Start gehen soll. Dabei geht es zunächst um die finanzielle Förderung von Klinikärzten, insbesondere Internisten, die zur Weiterbildung in die Praxis wollen. Denn ungeachtet dessen, dass Allgemeininternisten auch unmittelbar an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen könnten, hemmen wohl oft die fehlenden Berufserfahrungen den Schritt in den ambulanten Sektor.

Konkret heißt das: Quereinsteigende in Gemeinden bis zu 40 000 Einwohnern sollen eine Vergütung von 9000 Euro monatlich erhalten. Die Höhe der Vergütung orientiere sich dabei am Gehaltsniveau einer Beschäftigung im Krankenhaus. In unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen wird der Betrag noch einmal um 500 Euro aufgestockt, in Gemeinden mit mehr als 40 000 Einwohnern erhält der Arzt dagegen die normale Förderung nach § 75a SGB V.

Facharzt Allgemeinmedizin bereits nach 12 Monaten

Und der zweite Streich: Um die Sache noch attraktiver zu machen, soll bereits nach einer einjährigen Weiterbildungszeit der Facharzttitel Allgemeinmedizin zu erreichen sein. Die landesrechtlichen Regelungen des Heilberufegesetzes sehen allerdings bislang noch vor, dass der Erwerb eines weiteren Facharzttitels 30 Monate erfordert – und nicht zwölf. Was macht man da? Man (das Ministerium) prüft die Schaffung der rechlichen Rahmenbedingungen für die Verkürzung der Weiterbildungszeit im Landesrecht. Und genauso passt man (die Ärztekammern) entgegenstehende Regelungen der Weiterbildungsordnungen auf diese 12 Monate an.

Doch das findet zum Beispiel der Deutsche Hausärzteverband nicht gut. „Wir brauchen die internistischen Kollegen für die hausärztliche Versorgung“, sagt der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt. Wogegen sich der hausärztliche Verband aber wehre, sei der Versuch, den hohen Weiterbildungsstandard aufzuweichen. Denn „natürlich sinkt die Attraktivität einer ärztlichen Weiterbildung, die man im Zweifel auch einfach später quasi im Vorbeigehen miterledigen könnte.“

Das Gesundheitsministerium scheint davon wenig beeindruckt: Die Verbändeanhörung zum Entwurf dieses Änderungsgesetzes sei abgeschlossen und würde derzeit ausgewertet. Die notwendige Änderung des Heilberufsgesetzes würde im Rahmen einer bereits länger geplanten, umfassenden Novellierung vorgenommen. Außerdem stehe dem Quereinstiegsprogramm die aktuelle Gesetzeslage nicht entgegen, da der Erwerb eines weiteren Facharzttitels entsprechend den Regelungen des Heilberufsgesetztes bereits jetzt möglich sei. 

Anzeige