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Mobbing: Fast jeder dritte Erwachsene war bereits Opfer einer Attacke

Praxismanagement , Team Autor: Maya Hüss

Unter Erwachsenen findet Mobbing überwiegend am Arbeitsplatz statt.
Unter Erwachsenen findet Mobbing überwiegend am Arbeitsplatz statt. © iStock.com/Rawpixel
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Anfeindungen, Gerüchte und Hänseleien – ob auf dem Schulhof oder bei der Arbeit, auf Mobbing kann man in allen Lebensbereichen treffen. Eine Ini­tiative, die sich im Kampf gegen den Psychoterror engagiert, glaubt dank jüngster Studien­ergebnisse zu wissen, wie Mobber ticken.

Beinahe jeder dritte Erwachsene gibt an, in seinem Leben schon einmal Opfer einer Mobbing-Attacke gewesen zu sein – das zeigt die repräsentative Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ des Bündnisses gegen Cybermobbing, einem Netzwerk von Eltern, Pädagogen, Juristen, Medizinern und Forschern. Mittels Online-Umfrage wurden im Sommer gut 4000 Menschen, die älter als 18 Jahre alt waren, aus Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt.

Der Vergleich mit einer Befragung aus dem Jahr 2014 zeigt: Die Zahl der Mobbing-Attacken hat sich um 6,4 % erhöht, das Cybermobbing in den sozialen Netzwerken oder in Chatrooms sogar um fast 14 %.

Frauen und Jüngere am meisten betroffen

Die Opfer klagen über Hänseleien, Ausgrenzungen, Sticheleien, Gerüchte, körperliche Gewalt und die falsche Bewertung von Arbeitsleistungen.

Alarmierend findet das Bündnis, dass Menschen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren besonders hohe Werte von Mobbing (50 %) und Cybermobbing (18 %) aufweisen. Frauen hätten ein 1,5-fach höheres Risiko, Opfer einer Mobbing-Attacke zu werden, als Männer. Mobbing im Erwachsenenalter beziehe sich in 57 % der Fälle auf die Arbeitswelt.

Wann wird die Lästerei zur Straftat?

Sobald die Täter den Ruf des Betroffenen durch üble Nachrede oder Verleumdung schädigen oder es zur sexuellen Nötigung kommt, raten Arbeitsrechtsexperten, Anzeige zu erstatten. Diese Taten gelten vor dem Gesetz nicht mehr als Psychoterror, sondern als Straftaten. n Ein spezielles Anti-Mobbing-Gesetz gibt es hierzulande nicht. n Meist enden die Verfahren mit einer Abfindung und der Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Für die Studie wurden aber nicht nur die Opfer von Mobbing-Attacken befragt, sondern auch die Mobber selbst. Als häufigste Ursache für ihr Tun nannten sie Neid. Auch „auffällige Erscheinungen“, wie zu dick, dünn, klein, groß, eigenartiger Gang oder Hautausschlag, nehmen sie zum Anlass. Fast jeder dritte Täter gibt an, aus „Ärger mit der Person“ gehandelt oder mitgemacht zu haben, weil „andere das auch machten“. Vorgesetzte sind übrigens laut Studie in über der Hälfte der Mobbingfälle am Arbeitsplatz als Täter oder Mittäter beteiligt. Die Folgen einer Mobbing-Attacke würden sich zum einen auf den Betroffenen selbst, andererseits auch auf die Wirtschaft auswirken, betont das Bündnis. Fast 50 % der Opfer klagten über Persönlichkeitsveränderungen und Depression. Jährlich benötigten Betroffene zudem fast vier Krankheitstage mehr als nicht betroffene Beschäftigte. Die direkten Krankheitsfolgekosten für deutsche Unternehmen belaufen sich laut Studie auf fünf Mrd. Euro.

Unternehmen erkennen Dringlichkeit noch nicht

„Dennoch scheinen die Unternehmen, wie schon 2014, die Dringlichkeit der Problematik nicht erkannt zu haben“, meint Uwe Leest, Vorsitzender des Bündnisses. So würden nur wenige Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen anbieten. Schulungen und Informationsveranstaltungen seien notwendig, um Arbeitnehmer und -geber für das Thema zu sensibilisieren. Innerhalb eines Unternehmens sollte die Stärkung des Betriebsklimas im Vordergrund stehen. Wer sich juristisch gegen psychische Schikanen am Arbeitsplatz zur Wehr setzen möchte, sollte zunächst prüfen, ob es sich überhaupt um Mobbing handelt, raten Arbeitsrechtsexperten. Spontane Streits unter Kollegen sowie Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef seien noch kein Mobbing. „Typisch für Mobbing ist das proaktive Vorgehen der Rädelsführer. Die Schikanen erfolgen also nicht als Reaktion etwa auf ein unverschämtes Auftreten des Opfers, sondern ohne ersichtlichen Anlass“, weiß Manuela Beck, Fach­anwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Helfen Gespräche mit den Kollegen oder dem Vorgesetzten nicht, die Situation zu verbessern, lasse sich diese meistens nicht ohne die Versetzung oder den Weggang der Beteiligten verbessern. Für einen finanziellen Ausgleich kann eine Klage gegen Unterlassung oder Schmerzensgeld sorgen. Arbeitsrechtsexperten raten aber dazu, erst dann zu juristischen Mitteln zu greifen, wenn man bereits eine neue Stelle in Aussicht hat.

Wer vor Gericht gehen will, muss das Mobbing beweisen können

Zeugen gewinnen
Kollegen, die bei den Vorfällen dabei waren, könnten vor Gericht aussagen. Auch ehemalige Mitarbeiter könnten als Zeugen fungieren, da diese wahrscheinlich eher gewillt sein werden, auszusagen. Dokumentieren
Um die wichtigsten Vorkommnisse festzuhalten, sollte eine Art Tagebuch geführt werden. In diesem kann jeder Vorfall mit Datum und beteiligten Personen notiert werden. Auch empfiehlt es sich, Anfeindungen, die per E-Mail kommen, zu archivieren. Zudem sollten zu den Gesprächen Gedächtnisprotokolle erstellt werden. Ärztliches Attest ausstellen lassen
Wer wegen psychischer Probleme bereits einen Arzt konsultiert hat, sollte sich von diesem ein mehrseitiges Attest ausstellen lassen. Gefälligkeitsatteste könnten allerdings vor Gericht zur Unglaubwürdigkeit der Klage führen.
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