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Korruptionsverdacht Anklage gegen Oberstaatsanwalt Alexander B. erhoben

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Die Ermittlungen wurden bereits 2019 aufgenommen. Die Ermittlungen wurden bereits 2019 aufgenommen. © Alexander Limbach – stock.adobe.com
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen den hessischen Oberstaatsanwalt Alexander B. sowie gegen einen befreundeten Unternehmer aus dem Hochtaunuskreis unter anderem wegen des Verdachts der schweren Bestechung bzw. Bestechlichkeit Anklage zur großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben.

Knapp drei Jahre nach Beginn der Ermittlungen: Oberstaatsanwalt Alexander B, der zuletzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrechtbeschäftigt war,  werden in einer knapp 260 Seiten umfassenden Anklageschrift 101 Fälle der fortgesetzten und gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, 55 Fälle der schweren Untreue sowie Steuerhinterziehung in 9 Fällen zur Last gelegt. Der jetzt 56 Jahre alte mitangeschuldigte Unternehmer ist der gewerbsmäßigen Bestechung in 82 Fällen sowie des Subventionsbetruges in vier Fällen im Zusammenhang mit der Erlangung von Corona-Hilfen in Höhe von über 40.000 Euro im Jahr 2020 verdächtig, informierte die Staatsanwaltschaft.

Den Ermittlungen zufolge gründete und leitete der Unternehmer in Absprache mit Alexander B. im Jahr 2005 eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstattung von Gutachten für Justizbehörden bestand. In den letzten 10 Jahren soll das Unternehmen hierdurch und durch die Erstattung sonstiger Dienstleistungen mehr als 90 Prozent seiner Einnahmen aus Gutachtenvergütungen von hessischen Justizbehörden in Höhe von über 12,5 Millionen Euro aufgrund von Aufträgen des angeschuldigten Beamten erzielt haben.

Gegen den Oberstaatsanwalt besteht der Verdacht, dem Unternehmen zu Dienstleistungsaufträgen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte und Kliniken wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs verholfen zu haben. Als Gegenleistung soll der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet haben. Im (nicht verjährten) Zeitraum von August 2015 bis Juli 2020 sollen auf diese Weise Zahlungen in Höhe von annähernd 280.000 Euro an den Beamten geflossen sein. Diesem wird ferner vorgeworfen, von den Verantwortlichen eines weiteren Unternehmens, das mit der forensischen Datenauswertung in Ermittlungsverfahren beauftragt war, weitere korruptive Zahlungen in Höhe von mindestens 66.000 Euro erhalten zu haben.

Als Leiter der von ihm mitkonzipierten Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht kam dem Beamten eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Land Hessen als Dienstherrn zu. In diesem Zusammenhang wird ihm zur Last gelegt, monatlich Rechnungen, deren sachliche Unrichtigkeit ihm bekannt gewesen sein soll, abge-zeichnet und zur Anweisung freigegeben zu haben. Hierdurch entstand dem Land Hessen laut Anklageschrift ein Vermögensschaden in Höhe von knapp 645.000 Euro.

Gegen den Beamten besteht zudem der Verdacht der Steuerhinterziehung. Er soll die an ihn geleisteten Schmiergeldzahlungen sowie Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie den Finanzbehörden gegenüber nicht erklärt und dadurch Steuern in Höhe von über 185.000 Euro hinterzogen haben.

Mit der Anklage hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt außerdem die Einziehung der erlangten Einnahmen beantragt und zwar in einer Gesamthöhe von etwa 910.000 Euro im nicht verjährten Zeitraum sowie in Höhe von etwa 1,25 Millionen Euro im (rechtsverjährten) Zeitraum von 2005 bis Juli 2015.

Beide Angeschuldigten befanden sich nach ihrer Festnahme im Juli 2020 bis zu ihrer Verschonung Mitte September 2020 in Untersuchungshaft. Der Beamte wurde nach seiner zwischenzeitlichen Haftentlassung aufgrund eines neuen Haftbefehls Ende Januar 2022 ein weiteres Mal festgenommen und befindet sich seitdem erneut in Untersuchungshaft.

Das Gesetz sieht für die den Angeschuldigten zur Last gelegten Taten der Bestechung bzw. Bestechlichkeit sowie der Untreue und Steuerhinterziehung jeweils Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Im Fall einer Gesamtstrafenbildung ist die Verhängung einer Freiheitsstrafe von insgesamt bis zu 15 Jahren möglich.

Gegen mehrere weitere in dem Zusammenhang beschuldigte Personen, darunter zwei Beamte des höheren Justizdienstes, dauern die Ermittlungen noch an, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Quelle: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Frankfurt

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