Ist Ihr Patient ein „Pflasterkoch“?

Kolumnen Autor: Erich Kögler

Vor allem in Bayern ist der Missbrauch ein größeres Problem. Vor allem in Bayern ist der Missbrauch ein größeres Problem. © iStock.com/ChesiireCat

Der Drogenersatz vom Arzt wird auf dem Schwarzmarkt verkauft – in unserer Meinungskolumne Mit spitzer Feder

Ärzte als Drogendealer? Seit etlichen Jahren werden verstärkt verschiedene Drogen, die ansonsten nur in dunklen Ecken auf illegalem Wege zu bekommen sind, zu Therapiezwecken eingesetzt. Methadon, Cannabis und Fentanyl gewinnen in der Schmerztherapie immer mehr an Bedeutung – sind aber auch für den verschreibenden Arzt nicht ohne Gefahr.

Ein Münchner Anästhesist beispielsweise ist im letzten Jahr wegen „fahrlässiger Verabreichung von Betäubungsmitteln“ zu einer Geldstrafe von mehr als 20 000 Euro verurteilt worden. Er hatte einem drogenabhängigen Patienten mehrmals Schmerzpflaster mit dem Wirkstoff Fentanyl verschrieben. Der Patient injizierte sich den Wirkstoff aus den Pflastern und starb schließlich an einer Überdosis.

Der Missbrauch von Fentanyl-Pflastern ist ein größeres Problem gerade in Bayern: In den vergangenen zehn Jahren gab es bei etwa dreißig Prozent der Drogentoten einen Zusammenhang mit Fentanyl. 2015 war die Quote zwar rückläufig, dennoch hatten noch zwanzig Prozent der Drogentoten vorher Fentanyl konsumiert. Die Drogenabhängigen kochen die Pflaster aus – das löst den Wirkstoff – und injizieren sich die Substanz. Dadurch ist Fentanyl besonders schwierig zu dosieren, die Gefahr einer Überdosis ist umso größer.

Die Abhängigen besorgen sich die Pflaster überwiegend per Rezept vom Arzt. „Meistens sind die Ärzte aber Opfer“, sagt Werner Kraus, Sprecher der Münchner Polizei: „Sie glauben ihren Patienten. Die lassen sich die Pflaster verschreiben und verkaufen die Hälfte ihrer Dosis auf dem Schwarzmarkt, um ihre Pflas­ter finanzieren zu können.“ Genau das ist das Problem. Wie soll in der Sprechstunde ermittelt werden, was der Patient mit dem Rezept vorhat? Umso unverständlicher ist das eingangs erwähnte Gerichtsurteil.

Wer sonst als ein qualifizierter Mediziner soll denn über den Einsatz von abhängigkeitsfördernden Substanzen oder legalen Ersatzstoffen entscheiden? In den Kopf des Gegenübers aber kann auch der nicht hineinschauen. Dennoch ist das deutsche System offenbar so schlecht nicht: Hierzulande sterben laut Statistik pro Jahr 1,5 Menschen je 100 000 Einwohner an Drogen, in den USA hingegen sind es mehr als zwanzig! Allein 2016 sind mehr als 60 000 Amerikaner der „neuen Seuche“ zum Opfer gefallen – mehr als durch Schusswaffen oder Autounfälle, mehr als in den Kriegen in Vietnam, Irak und Afghanistan zusammen.

Als der Gesetzgeber in den Staaten die Drogenvergabe eingeschränkt hatte, suchten die abhängig gewordenen Patienten Ersatz und die aus Lateinamerika operierenden Kartelle lieferten ihn zum Spottpreis: Heroin. Hunderttausende Menschen, die einst wegen einer Kniearthrose oder eines Bandscheibenschadens Schmerzmittel einnahmen, aber weit davon entfernt waren, in die Drogenszene abzugleiten, hängen heute an der Nadel. Kein Wunder daher, dass der große Präsident Trump unlängst deswegen den nationalen Notstand ausgerufen hat. Da lob ich mir doch die hiesigen Regelungen – und vor allem jene Ärzte, die sich trotz hirnrissiger Richterschelte nach wie vor mit dem schwierigen Thema auseinandersetzen.