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Diabetes-DMP Kassen zahlen in Berlin höhere Honorare an Diabeteszentrum und Diabetologikum

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Durch hartnäckiges Verhandeln mit und für die KV Berlin ist es dem BVND-Landesverband gelungen, mit den Krankenkassen(verbänden) neue attraktive DMP-Verträge für die Versorgung von Diabetes-Patient*innen zu vereinbaren. Durch hartnäckiges Verhandeln mit und für die KV Berlin ist es dem BVND-Landesverband gelungen, mit den Krankenkassen(verbänden) neue attraktive DMP-Verträge für die Versorgung von Diabetes-Patient*innen zu vereinbaren. © merklicht.de – stock.adobe.com
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Zertifizierungen der DDG dienen vor allem der Qualitätssicherung. Es wäre aber angemessen, diesen Mehraufwand mit einem Vergütungsvorteil auszugleichen. In Berlin ist das jetzt passiert – im Rahmen der aktualisierten Diabetes-DMP-Verträge mit allen Krankenkassen.

Der Berliner Diabetologe Dr. Ralf-Uwe Häußler und die Diabetologin Dr. Iris Dötsch sind Vorstandsmitglieder im Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND) und zugleich Vorsitzende des Landesverbandes der Hauptstadt und gehören zur Diabeteskommission der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Außerdem führt Dr. Häußler die Clearingstelle des BVND und ist damit der Mann der (Honorar-)Zahlen des Verbandes. In dieser Funktion konnte er beim berufspolitischen Symposium Erfolgreiches in eigener Sache berichten. 

Durch hartnäckiges Verhandeln mit und für die KV Berlin ist es dem Landesverband gelungen, mit den Krankenkassen(verbänden) neue attraktive DMP-Verträge für die Versorgung von Patient*innen mit Typ-1- bzw. Typ-2-Diabetes zu vereinbaren. Die bieten neben höheren Pauschalen und zusätzlichen Leistungen auch eine Besonderheit: Für bestimmte Leistungen, die in einer Einrichtung mit einer Zertifizierung als Diabeteszentrum DDG oder als Diabetologikum DDG erbracht werden, gibt es ein höheres Honorar als in Praxen und MVZ ohne diese Zertifizierungen. 

Pro Leistung sind das Unterschiede zwischen 2 und 5 Euro. Das klingt nicht nach viel. In der Summe kann das aber für eine Praxis, die 800 Typ-1- und 200 Typ-2-Patient*innen in DMP betreut, einen Mehrumsatz von 30.000 Euro pro Jahr ergeben, sagt Dr. Häußler. Damit wird endlich die besondere Qualität dieser Einrichtungen honoriert. Außerdem bietet es Praxen einen Anreiz, solche DDG Zertifikate zu erwerben.

Boni besser im Rahmen von DMP vereinbaren 

Es sei auch wichtig gewesen, die Boni im Rahmen von DMP und nicht in Selektivverträgen zu vereinbaren, da die DMP „seltener angefasst werden“, also länger Bestand haben, erklärte Dr. Häußler. Im bundesweiten DMP-Ranking sieht er jetzt Berlin vorne mit dabei. Das ist lukrativ, denn laut Dr. Häußler stammen bis zu 70 % der GKV-Gesamteinnahmen von Diabetologischen Schwerpunktpraxen aus der extrabudgetären Vergütung, vor allem aus DMP-Leistungen.

Die beiden Berliner Landesvorsitzenden erhielten von den Kolleg*innen anderer Bundesländer viel Lob für ihren Verhandlungserfolg. Die Regelungen und exakten Honorarsätze lassen sich bei der KV Berlin nachlesen (Typ 1 und Typ 2). Hier einige Beispiele:

  • DMP Diabetes mellitus Typ 1, Betreuung bei intensivierter Insulin- oder Insulinpumpentherapie: ohne Zertifizierung 37 Euro, als Diabeteszentrum 40 Euro, als Dia­betologikum 43 (2024: 44) Euro – jeweils einmal im Behandlungsfall. 
  • Im Typ-2-Diabetes-DMP lautet die Staffelung 40 zu 42 zu 45 Euro, abzurechnen einmal im Krankheitsfall. Neueinstellungen auf Insulin, ICT oder CSII werden einheitlich mit 75 bzw. 49 Euro im Erst- bzw. Folgequartal vergütet. 
  • Eine Staffelung gibt es noch bei der Insulin-Deeskalation und der Insulin-Vermeidung sowie (einmalig) bei der Diabetesremission. Ein Diabeteszentrum erhält hier 77 bzw. 51 Euro beim Erst- bzw. Folgekontakt, ein Diabetologikum 80 und 54 Euro.
  • Sogar eine Strukturpauschale enthält das Typ-2-DMP – für die Dauerbetreuung, wenn keine anderen Ziffern abgerechnet werden: 4 Euro für Einrichtungen ohne Zertifizierung, 7 fürs Diabeteszentrum und 10 (2024: 12) Euro fürs Diabetologikum.

Die „sehr innovativen Komponenten des Typ-2-Vertrages, wie die Insulindeeskalation, -vermeidung und Diabetesremission“ wurden in mehreren Workshops mit den Vertreter*innen von Kassen(verbänden) und KV erarbeitet, berichtete Dr. Häußler. Außerdem gelang es, die Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms ins Typ-1- und Typ-2-DMP aller Krankenkassen aufzunehmen.

Daten der Clearingstelle sind ein Schlüssel zum Erfolg 

Das den Berlinern dieser Coup gelang, erklärt Dr. Häußler u.a. mit dem geschlossenen Auftreten der Landesgruppe, der Präsenz von Diabetolog*innen in KV-Gremien, den guten Kontakten zu Kassenvertretern und der Nutzung der Daten der BVND-Clearingstelle. Bei Letzterer laufen nämlich die Meldungen zu den Honoraren in den einzelnen KV-Bereichen zusammen und können verglichen werden. Dr. Häußler warb eindringlich bei den Kolleg*innen dafür, diesen Datenschatz für eigene Verhandlungen zu nutzen. Er appellierte aber auch, mehr Daten an die Clearingstelle zu melden.

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