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Lebensgefährlicher Betrug: Wie fälschungssicher sind Approbationsurkunden?

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Eine mutmaßliche Betrügerin, die sich als Anästhesistin ausgab, soll in Fritzlar vier Patienten durch falsche Narkosen getötet haben. Ihre Approbationsurkunde war gefälscht. Eine mutmaßliche Betrügerin, die sich als Anästhesistin ausgab, soll in Fritzlar vier Patienten durch falsche Narkosen getötet haben. Ihre Approbationsurkunde war gefälscht. © iStock/greenleaf123
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Eine falsche Klinikärztin soll in Hessen für den Tod von vier Patienten verantwortlich sein. Die Ärztekammer fordert fälschungssicherere Approbationsurkunden.

Immer wieder verschaffen sich Hochstapler mit gefälschten Urkunden in Krankenhäusern und Praxen eine Anstellung als Arzt. Nach Angaben der Kriminalpolizei wurden allein in Hessen in den letzten fünf Jahren zwölf Fälle bekannt.

Umzug brachte die Kammern auf die Spur der Fälscherin

Im aktuellen Fall der vermeintlichen Ärztin Meike W., die inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, geht es nicht nur um Urkundenfälschung und unberechtigte Ausübung der Heilkunde, sondern auch um den Vorwurf des Todschlags in vier Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung in acht Fällen. Die mutmaßliche Betrügerin hat von 2015 bis 2018 im Hospital zum Heiligen Geist in Fritzlar als Anästhesistin gearbeitet. Dabei soll sie durch falsche Narkosen den Tod von Patienten verursacht haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Kassel. Möglicherweise wird die Anklage auch noch erweitert, da jetzt alle Akten von Patienten, an deren Behandlung die Frau beteiligt war, ausgewertet werden. Geprüft werde auch, ob ihre damaligen Kollegen ihrer Aufsichtspflicht nachkamen. Das Hospital beteiligt sich an der Aufklärung.

Aufgefallen war der Betrug, als W. von Hessen nach Schleswig-Holstein umzog, um in Plön an einer Rehaklinik zu arbeiten. Bei der dortigen Zulassungsstelle kamen Zweifel an der Echtheit der Approbationsurkunde auf. Eine Rückfrage der Ärztekammer Hessen bei der ausstellenden Behörde in Rheinland-Pfalz bestätigte den Verdacht der Fälschung, so eine Sprecherin der Kammer. Daraufhin erstattete die Ärztekammer Hessen im November 2018 Anzeige. Den Fall ins Rollen brachte aber die Beschuldigte mit einer Selbstanzeige wegen „Anstellungsbetruges“, also dem Abschluss eines Arbeitsvertrages auf der Grundlage falscher Angaben.

Als sich W. bei der Ärztekammer Hessen mit ihrer Approbationsurkunde anmeldete, war die Fälschung nicht aufgefallen. Heute könnten Zeugnisse mit Hilfe digitaler Anwendungen so gut gefälscht werden, dass sie von Originalen so gut wie nicht unterscheidbar seien, sagt Kammerchef Dr. Edgar Pinkowski. Er fordert die Bundesländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Approbationsurkunden weitgehend fälschungssicher zu machen.

Das ist der Deutschen Stiftung Patientenschutz nicht genug. Ihr Vorsitzender Eugen Brysch verlangt, „dass die Approbation eines Arztes zentral archiviert wird.“ Um es Tätern schwer zu machen, sollten die Prüfungsämter vor Ausstellung der Approbation die Echtheit des Staatsexamens bestätigen. In einem Zentralregister bei der Bundesärztekammer sollte das gesammelt werden. Klinikträger sollten verpflichtet werden, die Zulassungen von Ärzten auf ihre Echtheit zu überprüfen.

Das hält Dr. Pinkowskis für nicht zielführend: „Wenn die Urkunden fälschungssicher sind, ist ein zentrales Register überflüssig.“ Die von der Ärztekammer Hessen ausgestellten, mit einem 2d-Barcode versehenen Facharzturkunden z.B. wiesen eine hohe Fälschungssicherheit auf.

Arbeitgeber sollen sich ans Landesprüfungsamt wenden

Das Sozialministerium, in dessen Zuständigkeit die regionalen Zulassungsbehörden arbeiten, rät Arbeitgebern, sich an das Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen zu wenden, um die Echtheit einer Approbationsurkunde zu prüfen. Fälschungen würden „unproblematisch als solche erkannt“. Zudem seien in Hessen ausgestellte Urkunden mit einem Prägesiegel versehen. Dadurch bestehe „ein hohes Sicherheitsniveau und die Krankenhäuser können daher schon heute bei genauer Ansicht der Originalurkunde Anfragen auf Zweifelsfälle beschränken“. Dies sei jedoch nicht in allen Ländern der Fall, es würden zum Teil Stempelsiegel verwendet, die bei Kopien leichter gefälscht werden können.

Über die Hotline „Medicus“ (0 56 81/77 41 80) können ehemalige Patienten und Kollegen weitere Hinweise geben.

Medical-Tribune-Bericht

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