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Sexuelle Belästigung „Oben ohne – muss das sein, Herr Doktor?“

Gesundheitspolitik Autor: Angela Monecke

Jede körperliche Berührung ohne medizinischen Grund ist ein Verstoß gegen die Berufspflichten, wie auch anzügliche oder sexuell konnotierte Kommentierungen des Erscheinungsbildes. Jede körperliche Berührung ohne medizinischen Grund ist ein Verstoß gegen die Berufspflichten, wie auch anzügliche oder sexuell konnotierte Kommentierungen des Erscheinungsbildes. © rangizzz – stock.adobe.com
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Sexuelle Übergriffe kommen überall vor: im Sprechzimmer einer Hausarztpraxis, am Klinikbett oder bei der Körperwäsche Pflegebedürftiger. Die meisten der Grenzüberschreitungen begehen Ärzte. Schlüpfrigen Kommentaren oder unerwünschten Berührungen seitens der Patienten sind vor allem Pflegekräfte ausgesetzt.

Ein Berliner Augenarzt legt seiner Patientin bei der Augenkontrolle die Hände auf die Oberschenkel. Ein HIV-Spezialist, ebenfalls aus Berlin, versucht während einer Prostatauntersuchung seinem Patienten einen Zungenkuss zu geben. Ein Bielefelder Anästhesist vergewaltigt mehrere Patientinnen im Krankenhaus, die bei der Tat unter Medikamenteneinfluss stehen. Solche Beispiele sexueller Übergriffe beim Arzt ließen sich lange fortsetzen, doch nur selten kommt es zur Anzeige.

#frauenbeimarzt – Auf Twitter rief eine österreichische Influencerin im Januar Patientinnen dazu auf, sexualisierte oder erniedrigende Erfahrungen beim Arztbesuch zu schildern. Über 1.000 Kommentare innerhalb weniger Tage kamen zusammen – mit erschütternden Berichten und oft nach jahrelangem Schweigen der Betroffenen.

Gender-Pain-Gap: Krebspatientin nur „hysterisch“?

 „Ich hatte unglaubliche Magenschmerzen“, berichtet eine Patientin auf Twitter (#FrauenbeimArzt). Sie litt unter einem starken Reflux, hatte Angst zu ersticken. Ihr Arzt nahm ihre Schilderungen nicht ernst, schob alles auf die Psyche, untersuchte sie nicht einmal. Die Patientin holte eine ärztliche Zweitmeinung ein. Diagnose: Magenkrebs. Solche Fälle des #genderpaingap – Patientinnen werden hierbei häufig als „hysterisch“ und „sensibel“ abgetan, sie würden nur „simulieren“, wenn sie ihre Schmerzen schildern – machen nicht nur sprachlos, sondern sind für die Betroffenen oft lebensgefährlich. Das zeigen auch Daten aus den USA. So belegt eine Untersuchung, dass Frauen mit Bauchschmerzen in der Notaufnahme im Schnitt 16 Minuten später als männliche Betroffene ein Medikament erhielten. Eine britische Studie von 2015 kam zu dem Ergebnis, dass weibliche Patienten bei sechs von elf Krebsarten länger auf die Diagnose warten mussten als Männer.

Quelle: derstandard.de

Von „komischen Erfahrungen“ ist die Rede, wie der Aufforderung eines Arztes, sich „obenrum komplett frei“ zu machen, obwohl das Ablegen des BHs für die Untersuchung der Patientin mit Hüftproblem nicht erforderlich war. Von übergriffigen Sprüchen wie denen eines Urologen, ob es „keinen Mann“ gäbe, der ihr „Kinder macht“. Von unangenehmen Erlebnissen als Kind beim Kieferorthopäden, der ständig den Arm über die Schulter legte und „knuddeln“ wollte. Solche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten zu sanktionieren, ist Aufgabe der Landesärztekammern. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet, erklärt Markus Hütter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Die Patienten erhielten aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keine Informationen über den Ausgang des Verfahrens, seien lediglich Informationsgebende, keine Verfahrensbeteiligten. „Wegen der fehlenden Anonymität und der Tatsache, dass der/die Beschwerdeführer/in nicht einmal über den Ausgang des Verfahrens informiert wird, ist dieses Verfahren in solchen sensiblen Fällen äußerst problematisch, um nicht zu sagen ungeeignet“, so Hütter. Die UPD weist die Betroffenen deshalb immer auch auf die Möglichkeit hin, Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen.

Sexuelle Grenzverletzungen

Die Bandbreite sexueller Grenzverletzungen durch Gesundheitsfachkräfte und Ärzte reicht u.a. von
  • unangemessener oder zu langer Berührung
  • versteckter oder offener Sexualisierung des Kontakts
  • Benutzung einer sexuell anzüg­lichen Sprache, ggf. Erzählen von Sex-Witzen
  • abwertenden Äußerungen über die Attraktivität des Patienten
  • Berührung am Körper außerhalb medizinischer Untersuchungen
  • sexuellen Kontakten mit dem Vorwand einer therapeutischen Handlung

Quelle: Grenzüberschreitungen, Grenzverletzungen, Abgrenzungen – Informationen zu sexueller Belästigung und Diskriminierung im Kontext medizinischer und pflegerischer Behandlung, hrsg. von der Charité

Nach Angaben der Ärztekammer Berlin kam es in der Hauptstadt von 2019 bis 2021 jährlich zu 24–27 Beschwerden von Patientinnen und Patienten bezogen auf sexuelle Übergriffe. Die spielten sich u.a. in der Allgemeinmedizin, der Orthopädie und der Psychotherapie ab. Den Beschwerden liegen unterschiedlich schwere Vorwürfe zugrunde. Laut der Kammer reichen sie von anzüglichen Bemerkungen im Arzt-Patienten-Verhältnis über aufgedrängte private Kontaktanbahnung bis zu nicht medizinisch indizierten Berührungen, zum Teil im Zusammenhang mit anzüglichen Bemerkungen. In den letzten fünf Jahren hätte sich die Zahl solcher Grenzüberschreitungen gesteigert, erklärt die Ärztekammer. Sie geht von einer „gestiegenen gesellschaftlichen Sensibilität“ aus, die dazu ermutige, solche Vorfälle anzuzeigen. Die MeToo-Debatte (#MeToo) hatte im Oktober 2017 dazu angestoßen. #patientstoo – Diesmal kein neuer Hashtag, sondern eine aktuelle Studie, die sich mit professionellem sexuellem Fehlverhalten (PSM) von Angehörigen der medizinischen Heilberufe in Deutschland befasst. 2.053 Personen wurden für die repräsentative Beobachtungsstudie befragt, ob sie jemals sexualisierte Belästigung durch medizinisches Personal erfahren haben. Dies bejahten 56 (4,5 %) der weiblichen und 17 (1,4 %) der männlichen Befragten. Sexuelle Kontakte erlebten 28 Frauen und zehn Männer, ein Drittel dieser Sexualkontakte betraf Jugendliche unter 18 Jahren. Den Anteil der jugendlichen Betroffenen beziffert Studienautorin Dr. Vera Clemens von der Uniklinik Ulm als „überraschend hoch“. Sie berät medizinisches Personal in Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung. „Leider haben wir auch hier immer wieder Fälle, in denen Kolleginnen oder Kollegen vermuten, dass Kinder sexuelle Gewalt durch medizinisches Heilpersonal erleben.“

Neues G-BA-Konzept gegen Missbrauch und Gewalt

Einen ersten wichtigen Schritt gegen sexuelle Übergriffe sieht sie in dem neuen Schutzkonzept des G-BA vom Juli 2020. Das Ziel: Missbrauch und Gewalt vor allem gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen zu verhindern. Die #patientstoo-Studie kam zu dem Ergebnis, dass die meisten sexuellen Übergriffe im ambulanten Bereich stattfanden. Wie lässt sich das erklären? „Das wissen wir nicht“, sagt Dr. Clemens. Eine Vermutung sei, dass es im ambulanten Bereich weniger Kontrolle durch Kollegen gebe. „Während zum Beispiel in einer Klinik häufig mehrere Patientinnen oder Patienten auf einem Zimmer liegen und medizinisches Personal im Team zusammenarbeitet, kommt es im ambulanten Bereich eher vor, dass ein Arzt oder eine Ärztin mit einem Patienten oder einer Patientin allein in einem Zimmer ist“, erklärt die Ärztin. Generell fordert sie bei sexuellem Fehlverhalten „eine Kultur der Achtsamkeit, in der Fehlverhalten sofort angesprochen wird und es klare Ansprechpersonen und transparente Wege für Fälle von sexualisierter Belästigung und Gewalt gibt“.

§ 174c StGB

„Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“, dafür steht der § 174c Strafgesetzbuch. Pro Jahr geht der Gesetzgeber hier von „mehreren Hundert“ Fällen aus. Allerdings gibt es im Vergleich zu anderen Sexualdelikten relativ wenige Anklagen und Urteile. Die MeToo-Debatte vom Oktober 2017 hat jedoch auch in Deutschland dazu geführt, das Thema aus der „Tabu-Ecke“ zu holen.

Beschwerden über sexuelle Grenzverletzungen im Arbeitsalltag landen auch auf dem Tisch von Dr. Christine Kurmeyer, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Charité – von Patientenseite, von Ärztinnen oder von Pflegekräften, die aufgrund des intensiven Körperkontakts, etwa bei der Ganzkörperpflege der Patienten, besonders häufig betroffen seien. Das Erleben von sexueller Belästigung hinterlasse bei den Betroffenen oft ein Gefühl der Hilflosigkeit: „Sie fühlen sich ohnmächtig. Bei uns werden sie als handelnde Person wahrgenommen, indem sie auch nach dem Einreichen ihrer Beschwerde selbst mitentscheiden können, wie weiterverfahren werden soll. Das ist extrem wichtig.“

Ärztinnen: Alles schon zigmal passiert!

Für Ärztinnen gehörten Grenzverletzungen wie sexistische Kommentare von Patienten leider zum Berufsalltag, so Dr. Kurmeyer. Diese Erfahrungen würden ihr aber meist nur am Rande berichtet, nicht als Fall präsentiert. In der Regel würden die Kolleginnen entweder darüber hinwegsehen, da es schon „zum x-ten Mal“ passiert, oder eben direkt reagieren, etwa mit einer an den Patienten gerichteten Ansage: „Ich bin hier die leitende Anästhesistin, sie bekommen von mir eine Narkose“ – plötzlich werde die Ärztin als Respektsperson wahrgenommen. Viel häufiger erlebten Ärztinnen sexuelle Grenzüberschreitungen allerdings im Umgang mit ihren Kollegen. Hier gehe es aber meist „nicht um Sex, sondern um Macht“, so die Gleichstellungsbeauftragte. Die Charité setzt hier auf Prävention im Arbeitsalltag, etwa durch Kurzinterventionen in den Teams. Beschwerden können anonymisiert abgegeben und danach diskutiert werden – etwa, dass sexistische Kommentare im Team unerwünscht sind und sich Sprüche wie „Leg‘ mal deine Pfötchen her, Mäuschen!“ oder „Bei deiner Figur kann man sich ja auf nichts konzentrieren!“, ein für allemal erledigt haben. Für einen Arzt, der dem Vorwurf der sexuellen Grenzüberschreitung ausgesetzt ist, hält es Dr. Jenny ­Lederer, Rechtsanwältin aus Essen, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des Deutschen Anwalt Vereins, für sinnvoll, sich frühzeitig einen Rechtsbeistand zu nehmen. Gerade für das Strafverfahren sei anwaltlicher Beistand wichtig, es könnten auch arbeitsrechtliche oder berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Sie warnt, den Vorwurf der sexuellen Grenzverletzung immer „sehr ernst“ zu nehmen, da auch Untersuchungshaft in Betracht kommen könne. Zudem rät sie, bei einer Beschuldigtenvernehmung keine Erklärungen ohne Rechtsbeistand abzugeben bzw. sich zunächst nicht zu äußern. Vor allem sollte sich der Arzt nicht aus einem Gefühl vermeintlicher „Unangreifbarkeit“ heraus oder aus Statusgründen zu spontanen Äußerungen hinreißen lassen, so die Anwältin.

Quelle: Epidemiology and Psychiatric Sciences, 2021; DOI: 10.1017/S2045796021000378

Medical-Tribune-Recherche

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