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Assistierter Suizid „Rote Linien“ klarstellen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Festgelegte verbindliche „rote Linien“ dürfen keinesfalls überschritten werden . Festgelegte verbindliche „rote Linien“ dürfen keinesfalls überschritten werden . © iStock/flubydust
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Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wenden sich sterbenskranke Menschen wie auch deren Angehörige zunehmend mit Anfragen nach einem assistierten Suizid an Mitarbeitende in der Hospiz- und Palliativversorgung. Das sei vor allem seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (zur Suizidhilfe) im Februar 2020 deutlich spürbar.

DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein betont: „Suizidwünschen sollte immer mit Professionalität und Mitgefühl begegnet werden.“ Es sei aber eine große Herausforderung für Fachkräfte der Hospizarbeit und Palliativversorgung, die Würde eines Menschen bis ins Äußerste – unter Umständen bis zum Wunsch, dieses Leben selbst zu beenden – zu bewahren.

Hilfestellung gibt ein im September von der DGP veröffentlichtes Papier zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz. Darin wird Einrichtungen empfohlen klarzustellen, ob assistierter Suizid im Haus geduldet wird und ob Mitarbeitende ggf. an der Durchführung beteiligt sein können. Auch verbindliche „rote Linien“ seien zu definieren, die keinesfalls überschritten werden dürften.

Quelle: DGP-Presseinformation


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