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Schwerer Abschied von Zytostatika-Verträgen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Zytostatika werden in Zukunft bei allen Apotheken erhältlich sein - keine Ausschreibungen und Exklusivität mehr bei der onkologischen Versorgung. Zytostatika werden in Zukunft bei allen Apotheken erhältlich sein - keine Ausschreibungen und Exklusivität mehr bei der onkologischen Versorgung. © fotolia/oneinchpunch
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Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) macht Schluss mit den Ausschreibungen von Zytostatika-Lieferungen durch Apotheker. Der Gesetzgeber hat so reagiert, nachdem Verträge zu Versorgungsproblemen geführt hatten. Doch den Kassen fällt das Aufgeben offenbar schwer.

Das ist nicht verwunderlich, helfen die Verträge doch erheblich, Ausgaben zu reduzieren. Hochrechnungen der GWQ ServicePlus AG zufolge hätte die gesetzliche Krankenversicherung durch Zytostatika-Verträge rund 700 Mio. Euro jährlich einsparen könnnen. Zum Vergleich verweist der Krankenkassen-Dienstleister auf 800 Mio. Euro an Einsparungen, die 2015 durch die Preisverhandlungen im Rahmen des AMNOG-Prozesses erzielt wurden. Doch nun hat der Gesetzgeber die Notbremse gezogen. Die Krankenkassen haben vielfach ihrem Ärger über die politische Entscheidung Luft gemacht.

„Es freut mich, dass der Handlungsdruck im sensiblen Versorgungsbereich der Zytostatika von der Politik erkannt wurde“, erwidert Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes.

Politiker warnt vor einem Rechtsbruch

Das Gesetz untersagt nicht nur Ausschreibungen, es blockiert auch bestehende Verträge. Tino Sorge, CDU-Bundestagsabgeordneter, zeigt sich irritiert über die Ankündigung mehrerer Krankenkassen, auf der Exklusivität für abgeschlossene Verträge bestehen zu wollen. Er kritisiert dies als „Rechtsbruch mit Ansage“ und stellt klar: „Unser erklärter gesetzgeberischer Wille war es, mit In-Kraft-Treten des AM-VSG die Apothekenwahlfreiheit bei der Zyto-Versorgung für schwer an Krebs erkrankte Patienten zu stärken, sprich jede Apotheke vor Ort soll die Betroffenen versorgen können. Keine Ausschreibungen und Exklusivität mehr bei der onkologischen Versorgung.“

Sollten einzelne Kassen gegen den erklärten Willen des Gesetzgebers tatsächlich den Weg von Retaxationen gehen wollen, müsse im Zweifel das Bundesgesundheitsministerium bzw. das Bundesversicherungsamt als Rechtsaufsicht tätig werden, so der Abgeordnete.

Den Kassen bleibt also nur, jeden zeitlichen Spielraum so weit wie möglich auszunutzen. Und das tun sie auch, wie die „Arge Parezu“, die Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen, zeigt. Mitglieder sind KKH, TK und Barmer. Am 1. Mai erst trat die überwiegende Anzahl der Verträge in Kraft. „Wir werden die Verträge bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist wie ge­plant umgesetzen“, erklärt Barmer-Sprecher Thorsten Jakob.

Onkologen und Apotheker werden zeitnah informiert

Anfang des Jahres starteten auch weitere GWQ/DAK-Zytostatika-Verträge. Ihnen steht ebenfalls das nahe Ende bevor: „Wir gehen als Status quo davon aus, dass die Verträge bis zum 31.7.2017 laufen und wie bisher umgesetzt werden“, sagt Dr. Barthold Daiters, Leiter Arzneimittel bei der GWQ. Andere Interpretationen lasse das AM-VSG nicht zu. „Wir informieren zeitnah auch noch einmal alle Onkologen und Apotheken, die parenterale Zubereitungen in der Onkologie herstellen.“ 

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