Anzeige

TSVG: Ärzte bleiben kritisch

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Vorteile und Nachteile des TSVG werden noch immer hitzig diskutiert. Vorteile und Nachteile des TSVG werden noch immer hitzig diskutiert. © iStock.com/FangXiaNuo
Anzeige

Es ist lange her, dass sich ein Gesundheitsminister so viel Kritik an einem Gesetzesvorhaben anhören musste wie Jens Spahn. Doch aller Protest hat nichts genutzt. Weder Ärzteschaft noch Krankenkassen konnten den Beschluss des Terminservice- und Versorgungsgesetzes stoppen.

Die Versorgung wird schneller, besser und digitaler“, lobt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Ein Kernpunkt ist, die Terminservicestellen (TSS) bis Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterzuentwickeln. Sie müssen rund um die Uhr unter der Nummer 116117 erreichbar sein, aber auch online und per App soll es künftig eine Vermittlung geben. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal zwei Wochen betragen.

Damit Ärzte mitziehen, soll die Behandlung von Patienten, die über die TSS vermittelt werden oder die in offene Sprechstunden kommen, künftig extrabudgetär bezahlt werden (s. Kasten). Gesetzlich Versicherte würden damit, wie der SPD-Vizefraktionschef im Bundestag, Professor Dr. Karl Lauterbach, sagt, „so lukrativ wie Privatpatienten“.

Entbudgetierung nur zum Teil umgesetzt

Die KBV-Vertreterversammlung (VV) reagierte kritisch. VV-Vorsitzende Dr. Petra Reis-Berkowicz spricht von einem „extrem kleinteiligen Weg, mit dem der Gesetzgeber erheblich in den Praxisablauf eingreift“. Mit Blick auf die jetzt vorgegebenen 25 Sprechstunden pro Woche empört sich die fränkische Hausärztin: „Es ist ein Unding, dass mir als langjährige Praxisinhaberin solche Vorschriften gemacht werden.“ Auch Kollegen seien „mehr als empört“.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen betont, das Gesetz beinhalte „durchaus sinnvolle und gute Regelungen“. Dass mehr Leistung auch mehr Honorar folge, habe es seit Einführung der Budgetierung nicht mehr gegeben. Dass das wesentliche Ziel der Ärzte, die Entbudgetierung, nicht erreicht wurde, lastet Dr. Gassen der SPD an: „Minister Spahn war bereit, diesen Schritt zu gehen, aber wie so oft in dieser Regierungsko­alition sitzt die Opposition mit am Regierungstisch.“

Prof. Lauterbach erkennt im TSVG – aus seiner Sicht ein „Gesetz zum Abbau der Zweiklassenmedizin“ – den „wichtigsten Schritt“ hin zu einer Bürgerversicherung. Diese konnte von der SPD im Koalitionsvertrag nicht durchgesetzt werden, aber die Genossen sehen sich zumindest auf dem Weg dahin. Dem Abbau der Zweiklassenmedizin dient nach Prof. Lauterbach auch die hausarztzentrierte Versorgung (HzV). Verträge hierzu bezeichnet er als Königsweg: „Sie senken die Kosten und verbessern die Versorgung nachhaltig.“ Ziel sei deshalb, die HzV in die Fläche zu bringen. Kassen werden verpflichtet, die Hälfte der prognostizierten Einsparungen bei der HzV an teilnehmende Versicherte zu zahlen, z.B. über verringerte Zuzahlungen, Beitragssatzsenkung oder Rückzahlung.

Wann ein Fall voll bezahlt wird

Die KBV hat zusammengetragen, welche Vergütungsregeln das TSVG für die Vertragsärzte vorsieht:
  • Hausärzten wird ab August 2019 die erfolgreiche Vermittlung eines Facharzttermins mit 10 Euro extrabudgetär vergütet. Den weiterbehandelnden Fachärzten werden alle Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär bezahlt.
  • Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten erhalten für Patienten, die über eine Terminservicestelle (TSS) in die Praxis kommen, ab Ende April alle Leistungen im Behandlungsfall, die aufgrund der Vermittlung nötig sind, extrabudgetär vergütet. Zusätzlich gibt es ab August Zuschläge auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale: 50 % bei einem Termin innerhalb von 8 Tagen, 30 % bei Termin in 9 bis 14 Tagen bzw. 20 % (Termin in 15 bis 35 Tagen). Spätestens ab Januar 2020 soll die TSS neben Praxisterminen auch Hilfe im Akutfall vermitteln (50 % Zuschlag bei Behandlung innerhalb von 24 Stunden nach dem medizinschen Ersteinschätzungsverfahren).
  • Sucht ein Patient erstmals oder nach zwei Jahren erneut eine Praxis auf, werden ab August 2019 alle Leistungen in dem jeweiligen Behandlungsfall extrabudgetär vergütet. Für welche Arztgruppe das gilt, bestimmt der Bewertungsausschuss.
  • In der offenen Sprechstunde, die Fachärzte der grund- und wohnortnahen Patientenversorgung ab August anbieten müssen, werden alle Leistungen im Behandlungsfall extrabudgetär bezahlt – für bis zu fünf offene Sprechstunden je Kalenderwoche. Für welche Arztgruppen das gilt, legen KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag fest.

Bezüglich der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wurde geregelt: Übergibt ein MVZ-Gründungsmitglied seinen Arztsitz an einen hier angestellten Arzt, wird künftig keine Bedarfsprüfung mehr durch den Zulassungsausschuss erfolgen. Ebenso können Ärztenetze in unterversorgten Gebieten ohne Bedarfsprüfung in MVZ umgewandelt werden. Zudem sind obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land vorgesehen. Die Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden verpflichtend und auf bis zu 0,2 % der Gesamtvergütung verdoppelt. KVen müssen in unterversorgten Gebieten eigene Praxen oder mobile bzw. telemedizinische Alternativen anbieten. Die Länder können bestimmen, ob Zulassungssperren in strukturschwachen Gebieten entfallen können.

Einige Vorhaben vom Koalitionspartner gestoppt

Nicht beschlossen wurde die Entscheidungsgewalt des Gesundheitsministeriums bei Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses, in denen sich Ärzte und Krankenkassen nicht einigen können. Es müsse eine gute Lösung gefunden werden, so Prof. Lauterbach, aber es gehe nicht, dass sich der Minister im Prinzip selbst ermächtige. Um Manipulationsversuche und Missbrauch bei der Kodierung zu verhindern, war geplant gewesen, „Vereinbarungen, die bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorsehen“, zu verbieten. Das wurde gestrichen. „Es hätte de facto HzV und andere Selektivverträge erschlagen“, sagt Prof. Lauterbach. Auch die von Spahn geplante gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Versorgung wurde von der SPD blockiert. Eine Regelung soll im Rahmen der Ausbildungsneuordnung im Psychotherapeutengesetz gefunden werden. Eine Kabinettsversion liegt vor.

Medical-Tribune-Bericht

Anzeige