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Zertifizierte Befugnis

Aus der Redaktion Autor: Anouschka Wasner

© MT
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Man solle das Kleingedruckte seiner Gesundheits­apps lesen, rät die Nachrichtenseite heise.de. Diese Apps werden vom Gesundheitsministerium bejubelt, von Instituten zertifiziert und bald von den Kassen erstattet – muss man da so misstrauisch sein?

Richtig ist, dass medizinische Apps für ihre Erstattung in ein Verzeichnis des Bundesdienstes für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen werden müssen. So das Digitale-Versorgung-Gesetz. In diese Liste werden sie nur aufgenommen, wenn sie Anforderungen an Sicherheit, Funktion, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit erfüllen (und positive Versorgungseffekte aufweisen, aber das ist ein anderes Thema). In der Regel erfüllt diese allgemeinen Anforderungen, wer ein CE-Kennzeichen trägt.

Auch jetzt schon tragen viele Apps eine Reihe von Zertifikaten. Zum Bespiel auch ADA, eine Art digitaler Arzt, der mithilfe von KI vermutliche Diagnosen ermittelt. Ein Vorzeigeprojekt in enger Kooperation mit der Techniker Krankenkasse. Doch aus Sicht von Datenschützern hat sich die Zertifiziererei schon bei den elektronischen Gesundheitsakten als schlechter Witz entlarvt. Denn Datenschutz wird von vielen Siegeln nur sehr allgemein betrachtet – das gilt auch für CE-Zertifikate, ob Risikoklasse I oder IIa. Dafür gebe es ja auch die Datenschutzgrundverordnung, zitiert heise ein beratendes Institut.

Doch die DSGVO schützt nur vor unbefugtem Zugriff. Zu den befugten Zugriffsmöglichkeiten zählt aber etwa bei Server-Zentren, die von US-Firmen betrieben werden, die Auskunftsverpflichtung gegenüber Behörden. Und, wie im Kleingedruckten von ADA aufgestöbert, die Weitergabe von Daten zu Besuchslängen, Seiteninteraktionen und recherchierten Symptomen an Unternehmen wie Amazon und Facebook. Und auch die Weitergabe zur Betrugsverhinderung an Dritte ist möglich. Auch an Krankenkassen. Eine App, die das CE-Zertifikat trägt und DSGVO-konform ist, kann also ganz unberührt davon hässliche Datenschutz-Pferdefüße bergen.

Das Argument „Man kann sich der Entwicklung nicht verschließen“ hat zumindest dann keine Berechtigung, wenn es die Möglichkeit gibt, es besser zu machen. Dazu braucht es Sachverstand und Zeit. Das Wichtigste ist aber, dass Gesundheitsminister Jens Spahn in die Geschichte eingeht als der große Digitalisierer im Land der Bedenkenträger.

Anouschka Wasner
Redakteurin Politik & Management

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