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Elektronische Patientenakte Neue Honoraranreize in der HzV

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

„Der HzV-Vertrag setzt wieder neue Zukunftsimpulse!“ „Der HzV-Vertrag setzt wieder neue Zukunftsimpulse!“ © agenturfotografin – stock.adobe.com
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Die TK versteht sich als innovativer Marktführer in der GKV und der Hausärzteverband ist mit der HzV die Nr. 1 unter den Selektivvertragspartnern. Folgerichtig legen die beiden bei der Digitalisierung eine Schippe drauf.

Die elektronische Patientenakte (ePA) mag von Krankenkassenvertretern als die „Königsdisziplin“ der Digitalisierung im Gesundheitswesen wertgeschätzt werden. De facto ist sie aber bislang ein Phantom. Nach Aussage von KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel im September haben sich erst 1 % der Versicherten für die ePA-App ihrer Kasse interessiert.

Ob die ePA demnächst mehr Bedeutung erhält, hängt – neben dem Ausräumen von Datenschutzbedenken – wesentlich von der Patientenaufklärung und Aktenbefüllung durch Haus- und Fachärzte ab. Ein adäquates Honorar könnte die Motivation dafür verbessern, haben sich die Verantwortlichen bei Techniker Krankenkasse (TK) und Hausärzteverband/Hausärztlicher Vertragsgemeinschaft offenbar gedacht.

Befüllen der eAkte inklusive Notfalldaten und Arzneiplan

Jedenfalls wird Medizinern, die am TK-Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, seit Oktober 2021 ein deutlich höheres Honorar gezahlt als die KV es tut: nämlich 35 Euro je Versichertenteilnahme für die „Hausarztzentrierte qualifizierte Erstbefüllung der ePA“ (Ziffer 1640). Für eine ePA-Aktualisierung gibt es einmal je Quartal 7 Euro (Ziffer 1641).

In einem Rundschreiben erklärt der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV), welche Leistungen die Ziffer 1640 („ePA-Start“) umfasst:

  • Vorhandene Dokumente werden aus dem Praxisverwaltungssystem in die ePA übertragen
  • Anlage des Notfalldatensatzes in der ePA und/oder der elektronischen Gesundheitskarte (sofern Notfalldaten vorhanden)
  • Anlage des eMedikationsplans in der ePA (ab dem dritten regelmäßig verordneten Medikament)

Je nach konkretem „ePA-Start“-Auftrag bei einem HzV-Patienten liegt das TK-Honorar von 35 Euro also mehr oder minder weit über dem EBM-Salär von 10 Euro für die Erstbefüllung der ePA (Pseudo-Nr. 88270) plus ggf. 8,79 Euro (ab dem 21.10.2021) für die Anlage eines Notfalldatensatzes (EBM-Nr. 01640) plus ggf. 4,34 Euro fürs Erstellen eines Medikationsplans (EBM-Nr. 01630).

Die Nr. 1641 (7 Euro pro Quartal) ist laut BHÄV „bei mindestens einer Aktualisierung von Dokumenten, Berichten, Impfungen, Eintragungen in Medikationsplan und Notfalldatensatz o.ä.“ abrechenbar. Wie aus dem sog. Ziffernkranz im Anhang 1 der Anlage 3 zum HzV-Vertrag hervorgeht, deckt sie diese EBM-Nrn. ab: 01431 (ePA-Zusatzpauschale zu den Nrn. 01430, 01435 und 01820, 33 Cent), 01641 (Überprüfen und Aktualisieren des Notfalldatensatzes, 44 Cent), 01642 (Löschen des Notfalldatensatzes, 11 Cent) sowie 01647 (ePA-Unterstützung, 1,67 Euro).

Der TK-Vertrag gilt in 13 von 17 KV-Regionen und zum Teil auch für weitere Krankenkassen, die ihm beigetreten sind. Beispielsweise ist das in Niedersachsen die HEK, in Hessen sind es HEK, KKH und hkk.

Zuschlag zur Grundpauschale für TI- und Onlinewillige

Dr. Markus Beier, BHÄV-Chef und Vorstandsvize des Bundesverbandes, kommentiert das „HzV-Update“ in einer Pressemitteilung so: „Mit der Techniker Krankenkasse fördern wir seit über zwei Jahren digitale Strukturen in den Praxen. Mit der Vertragsweiterentwicklung zum 1. Oktober haben wir diese Förderstruktur noch einmal erweitert – hier setzt der HzV-Vertrag wieder neue Zukunftsimpulse!“

So zahlt die TK auch einen „Innovationszuschlag“ von 8 Euro auf die Grundpauschale P2, wenn eine Praxis per Selbstauskunft erklärt, mindestens vier von sechs Vorgaben zur Infrastrukturausstattung zu erfüllen: TI-Paket mit den aktuellen Updates (KIM, eHBA, E-Health-Konnektor etc.), Versand und Empfang von eArztbriefen per KIM, Bereitstellen online buchbarer Termine, Angebot einer Videosprechstunde, Einsatz eines PVS-Impfmanagementsystems, Teilnahme am „eRezept Deutschland“ (von TK, Barmer, DAK u.a.).

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes forderte im September den Gesetzgeber sowie das Bundesgesundheitsminis­terium als Mehrheitseigner der gematik auf, die ePA „unter haus­ärztlicher Beteiligung so weiterzuentwickeln, dass Hausärztinnen und Hausärzte unkompliziert und übersichtlich auf bestehende Daten der ePA zugreifen und neue Daten dort strukturiert einstellen können“.

Digital plus Papier – wo ist da der Vorteil?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll dafür bis Mitte 2022 unter Einbinden des Verbandes weitere für die Hausarztpraxis relevante „medizinische Informationsobjekte“ (MIO) entwickeln, wie sie es etwa für den Impfpass bereits getan hat.

Kritisch hat die Delegiertenversammlung die aktuelle Situation bei eAU und eRezept bewertet. In ihrer jetzigen Form (papiergebunden plus digital) entstehe für die Praxen nur Mehraufwand – ohne greifbare Vorteile für die Patientenversorgung.

Dabei sind eAU und eArztbriefe längst Teil der HzV – jedenfalls in Baden-Württemberg bei der „elektronischen Arztvernetzung“ im Haus- und Facharztprogramm der AOK. Über eine Million eAU wurden im Südwes­ten bereits direkt an die Kasse verschickt. Allerdings handelt es sich hierbei um ein geschlossenes System, das die HzV-Ärzte parallel zum sonstigen eAU- und eArztbriefversand per KIM einsetzen. Dafür funktioniere es aber auch effektiv, betont der Hausärzteverband Baden-Württemberg.

Medical-Tribune-Bericht

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