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Telematikinfrastruktur Einigung über höheren Kostenersatz war nicht leicht zu erreichen

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Kassen zahlen jährlich vier Mio. Euro für den Ersatz defekter Geräte. Kassen zahlen jährlich vier Mio. Euro für den Ersatz defekter Geräte. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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Vor dem Bundesschiedsamt haben KBV und GKV-Spitzenverband einen Ausgleich für die Kostensteigerungen bei den Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) gefunden. Das Ergebnis ist leider nur ein Teilerfolg.

Die Preise für die einzelnen TI-Komponenten sowie für deren Integration in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) sind seit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Praxisdigitalisierung gestiegen. Da KBV und Kassen seinerzeit keine dynamisierte Erstattung vereinbart hatten, wurde eine Anhebung der Kostenpauschalen in der Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 zum BMV-Ärzte) notwendig.

Konkret ging es um Anpassungen bei den Anwendungen Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) und Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Auch die Finanzierung zusätzlicher Kartenterminals für die Nutzung der Komfortsignatur, z.B. beim elektronischen Rezept, sowie von Aufsatzgeräten bei störanfälligen Terminals war nicht abgedeckt.

Da die Kassen mauerten, musste die KBV beim Bundesschiedsamt vorstellig werden, um weitere Pauschalen für Kartenterminals und Fachanwendungen zu erreichen. Die Beschlüsse sind im Kasten zusammengefasst und auf der KBV-Website im Detail nachzulesen.

Die neuen TI-Pauschalen

Die neuen Erstausstattungspauschalen (für Konnektor und stationäres Kartenterminal) betragen:

  • Praxis mit bis zu 3 Ärzten: 1.661,50 Euro (inkl. einem Karten­terminal)
  • Praxis mit 4 bis 6 Ärzten: 2.309 Euro (inkl. zwei Kartenterminals)
  • Praxis mit über 6 Ärzten: 2.956,50 Euro (inkl. drei Kartenterminals)

Für ein stationäres Kartenterminal für NFDM/eMP oder ein zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur werden pro Gerät 677,50 Euro erstattet.

Die Betriebskostenpauschalen (je Quartal) für die Integration der Fachanwendungen ins PVS wurden neu festgelegt:

  • NFDM: 5,25 Euro
  • eMP: 7,50 Euro
  • ePA: 23,25 Euro

Folgende TI-Pauschalen werden erhöht:

  • NFDM/eMP-Update von 380 auf 530 Euro
  • NFDM/eMP-Integration von 150 auf 400 Euro
  • KIM/eArztbrief-Einrichtung von 100 auf 200 Euro
  • ePA-Integration von 150 auf 350 Euro

Das Bundesschiedsamt hat allerdings nicht alles zugunsten der KBV entschieden. So hängt z.B. die Erstattung von Kosten für zusätzliche Kartenterminals zur Komfortsignatur – mit einer Pauschale von 677,50 Euro je Gerät – von der Praxisgröße ab.

Hintergrund: Jedes eRezept muss mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert und an den eRezept-Server verschickt werden. Da das Stecken des eHBA ins Lesegerät und die PIN-Eingabe bei jedem einzelnen Rezept zu viel Zeit benötigt, ist eine Komfortsignatur möglich. Hier können für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigegeben werden. Um dies beim eRezept nutzen zu können, benötigen Praxen ggf. je Arzt ein zusätzliches Kartenterminal, in dem ganztägig der eHBA gesteckt bleiben kann. Dieses Terminal muss – wie der Konnektor – an einem gesicherten, für Patienten nicht zugänglichen Platz stehen.

Das Schiedsamt hat ferner eine Finanzierungsregelung für den Austausch defekter Konnektoren und stationärer Kartenterminals getroffen. Die Krankenkassen haben pro Jahr vier Millionen Euro bereitzustellen, mit denen der Geräteersatz bezahlt werden soll. Die Verteilungsregeln sind noch zu treffen. Ebenso werden die Kosten übernommen für Aufsätze auf stationären Kartenterminals, die technische Abstürze der Komponenten beim Einlesen der kontaktlosen eGK der Generation 2.1 verhindern sollen.

Somit konnte vor dem Bundesschiedsamt zumindest erreicht werden, dass neu entstehende Kos­ten durch höhere Pauschalen der Kassen gedeckt sind. Abgelehnt hat das Schiedsamt dagegen, dass die Kassen Sonderpauschalen für aufgelaufene Kosten übernehmen müssen, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden. Auch beim Bezugszeitraum für den Anspruch auf stationäre Kartenterminals bleibt es dabei: Grundlage für die Bemessung, wie viele Terminals eine Praxis im Rahmen des Updates auf die Fachanwendungen NFDM/eMP bezahlt bekommt, ist die Anzahl der Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt der Jahre 2016/2017.

Fazit: Eigentlich ist der Schiedsspruch eine Selbstverständlichkeit. Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass die TI-Kosten für die Praxisdigitalisierung von den gesetzlichen Kassen übernommen werden müssen. Es rächt sich jetzt aber, dass die KBV sich seinerzeit auf das Angebot der Kassen eingelassen hat, diesen Auftrag über Pauschalen zu steuern. So müssen Kostensteigerungen mit zeitlicher Verzögerung und ggf. über das Bundesschiedsamt erreicht werden.

Das hat auch die KBV-Vertreterversammlung erkannt und den KBV-Vorstand aufgefordert, eine komplette Refinanzierung der Kos­ten für die TI-Einführung einzufordern – auch für die in den letzten Jahren. Das kommt (wahrscheinlich) zu spät. In diese Falle sind der KBV-Vorstand und damit alle KVen getappt. Die Zeche zahlen die vertragsärztlichen Praxen; sie haben nur wenige Möglichkeiten der Schadensvermeidung. Man kann z.B. versuchen, die zunehmende Zahl von TI-Komponenten-Anbietern für Preisverhandlungen zu nutzen. Gelingen kann dies insbesondere dann, wenn man sich bei der Einführung neuer Elemente wie eAU, eRezept und ePA nicht drängen lässt.

Medical-Tribune-Bericht

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