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KV: Trotz Frist und Honorardrohung die Telematik ruhig angehen

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Kassen ersetzen zwar die Ausgaben, aber noch fehlen die Konnektoren. Kassen ersetzen zwar die Ausgaben, aber noch fehlen die Konnektoren. © fotolia/goodluz
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Offiziell beginnen mit dem 1. Juli 2017 der Online-Stammdatenabgleich und die Inbetriebnahme der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Aber eilen müssen sich die Ärzte nicht, heißt es bei der KV Rheinland-Pfalz.

Auch im Stammland des Marktführers von Arztpraxissoftware gibt es "keinen Grund, schnell zu handeln", glaubt man den Worten von KV-Geschäftsbereichsleiter Leo Mattes. Die KV-Vorderen bezweifeln, dass es bei dem Termin 1. Juli 2018 bleiben wird, ab dem einem Vertragsarzt 1 % seines Honroars abgezogen wird, wenn er nicht beim Stammdatenabgleich mitmacht. Vielmehr gehen sie "fest davon aus", dass nach der Bundestagswahl diese Frist um "mindes­tens ein Jahr verlängert" wird.

Denn noch gibt es "keinen kaufbaren Konnektor", der die Praxis sicher mit der zentralen TI-Plattform verbindet, so Mattes. Bis das erste Produkt auf den Markt kommt, könnte es Oktober oder November werden. Die Konnektoren weiterer Anbieter werden vermutlich erst Anfang bis Mitte 2018 verfügbar sein. Das "Hauptproblem" sieht Mattes in der Installation. Die habe in den Testpraxen vier bis sechs Stunden gedauert – was bei 150 000 Arztpraxen von den IT-Firmen eine erhebliche Manpower verlangt. Immerhin verläuft die Onlineprüfung der elektronischen Gesundheitskarte laut KBV "zumeist sehr performant", wie Mattes von der Sitzung einer Arbeitsgruppe in Berlin berichtete.

Die Ärzte sollen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben

Kein Problem besteht demnach bei der Refinanzierung von Konnektor, statio­närem und mobilem Kartenterminal sowie Start- und Betriebskos­ten. Denn hierfür müssen die Kassen aufkommen. Sollten z.B. die Preise der Konnektoren über dem vereinbarten Erstattungsbetrag liegen, will die KBV mit dem GKV-Spitzenverband nachverhandeln. Zu beachten ist aber: Die Höhe der Konnektorpauschale richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung, sondern nach der Inbetriebnahme.

Quelle: KV RLP – Vertreterversammlung

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