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Mehr Weihnachtsgeld für Medizinische Fachangestellte

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Isabel Aulehla

Die Sonderzahlung steht Mitarbeitern zu, deren Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember sechs volle Monate bestand. Die Sonderzahlung steht Mitarbeitern zu, deren Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember sechs volle Monate bestand. © iStock/mizar_21984
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Im Dezember tritt eine weitere Stufe des Manteltarifvertrags für MFA in Kraft. Viele Angestellter können sich daher über eine höhere Sonderzahlung zur Weihnachtszeit freuen.

Mit Änderung des Manteltarifvertrags 2017 wurde eine Hälfte des 13. Gehalts für Medizinische Fachangestellte (MFA) auf das monatliche Bruttoeinkommen umgelegt. Die andere Hälfte wurde in eine Sonderzahlung zum Jahresende umgewandelt. Für MFA, die schon zwei Jahre oder länger in der Praxis angestellt sind, belief sich die Zahlung bisher auf 55 % des regelmäßigen Bruttolohns. 2019 gibt es 60 %, im nächsten Jahr 65 %. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit bleibt es dagegen bei 50 % des regulären Gehalts.

Die Sonderzahlung steht Mitarbeitern zu, deren Arbeitsverhältnis zum 1. Dezember sechs volle Monate bestand. Dabei werden Elternzeit und die Ausbildung berücksichtigt. Der Arbeitsvertrag darf zudem nicht gekündigt worden sein. Auszubildende haben einen Anspruch, wenn sie drei Monate oder länger angestellt sind.

Falls Angestellte vor dem 31. März des Folgejahres kündigen, kann der Arbeitgeber die Sonderzahlung zurückfordern. Dies betrifft allerdings nur MFA, die weniger als drei Jahre angestellt waren.

Pressemitteilung – Verband medizinischer Fachberufe

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