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Drei Wege für die MFA zur staatlichen Unterstützung der Weiterqualifizierung

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Isabel Aulehla

Mit Aufstiegs-BAföG, Prämiengutscheinen oder Weiterbildungsstipendien kann der berufliche Aufstieg auch bei leerem Portemonnaie gelingen. Mit Aufstiegs-BAföG, Prämiengutscheinen oder Weiterbildungsstipendien kann der berufliche Aufstieg auch bei leerem Portemonnaie gelingen. © Marco2811 – stock.adobe.com
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Wenn Medizinische Fachangestellte sich fortbilden, profitieren davon alle: Die Mitarbeiterin freut sich über mehr Verantwortung und der Arzt wird entlastet. Doch Bildungsmaßnahmen sind teuer. Unter bestimmten Bedingungen bekommen MFA jedoch staatliche Fördergelder. Hier drei Wege dahin.

Aufstiegs-BAföG

Fortbildungen, durch die die Teilnehmer beruflich aufsteigen, werden ähnlich wie Studiengänge vom Staat bezuschusst. Das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ steht Menschen zu, die bereits eine erste Ausbildung absolviert haben und nun eine höhere Qualifikation anstreben. Unter anderem werden damit Fortbildungen zum Fachwirt gefördert, also auch anerkannte Fortbildungen zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung und zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Bildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Vorausgesetzt wird aufseiten des Bewerbers eine abgeschlossene Ausbildung. Der Staat übernimmt unabhängig vom Vermögen des Antragstellers die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 40 %, allerdings dürfen sie 15 000 Euro nicht übersteigen. Die verbleibende Summe kann dann mithilfe eines Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert werden.

Wer die Fortbildung in Vollzeit bestreitet, kann zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt bekommen. Dieser richtet sich individuell nach Vermögen und Einkommen und beträgt für Alleinstehende maximal 885 Euro im Monat. Für Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung gibt es einen Zuschlag von 130 Euro, der ebenfalls nicht zurückgezahlt werden muss.

Prämiengutscheine

Eine andere finanzielle Hilfe bei Fortbildungen bieten Prämiengutscheine des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Über sie übernimmt der Staat pro Jahr die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Einen Anspruch darauf hat, wer ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 20 000 Euro im Jahr hat (40 000 bei gemeinsam Veranlagten) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet. Auch Personen in Eltern- oder Pflegezeit sind berechtigt, sofern sie unter der Einkommensgrenze liegen.

Interessierte erhalten den Gutschein nach einem Gespräch in einer Beratungsstelle. Wo diese zu finden sind, ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung einsehbar (s.u.).

Leider nehmen jedoch nicht alle Weiterbildungsanbieter den Gutschein an. Der Deutsche Hausärzteverband akzeptiert ihn aber für die Fortbildung zur Verah, sofern sie als Kompaktseminar stattfindet.

Weiterbildungsstipendien

Medizinische Fachangestellte, die ihre Ausbildung mit guten Noten abgeschlossen haben, können sich für ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ (SBB) bewerben. Als begabt gilt, wer in seiner Abschlussprüfung einen Notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht hat, bei einem überregionalen Leistungswettbewerb unter die drei Besten gekommen ist oder sein Talent durch ein Schreiben des Arbeitgebers „nachweisen“ kann. Bewerber dürfen zudem nicht älter als 24 sein, in Ausnahmefällen – etwa wegen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder Elternzeit – ist ein Stipendium noch mit 27 Jahren möglich.

Die Stipendien dienen der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung. Bewerber müssen daher eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche nachweisen. Zuständig für das Bewerbungsverfahren sind die Ärztekammern, die teilweise ihre eigenen Fortbildungen damit fördern.

Die SBB unterstützt die Stipendiaten bis zu drei Jahre lang mit maximal 7200 Euro. Zurückgezahlt werden muss das Geld nicht.

Medical-Tribune-Bericht

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