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MFA-Ausbildung in der Pandemie – bis zu 6000 Euro Unterstützung für Arztpraxen

Praxismanagement , Team Autor: Anouschka Wasner

Gut ausgebildete Mitarbeitende sind Gold wert. Ein Bundesprogramm hilft, auch während der Coronapandemie selbst auszubilden. (Agenturfoto) Gut ausgebildete Mitarbeitende sind Gold wert. Ein Bundesprogramm hilft, auch während der Coronapandemie selbst auszubilden. (Agenturfoto) © Robert Kneschke – stock.adobe.com
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Manchen mag es ein Tropfen auf den heißen Stein scheinen – für andere ist es die entscheidende Unterstützung: Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird angesichts der andauernden Krise verlängert und deutlich erweitert. Auch Arztpraxen können profitieren.

Die Bundesregierung hat ihren Schutzschirm für Ausbildung „größer und großzügiger“ werden lassen, wie es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Rahmen der Vorstellung der Änderungen formulierte. Im vergangenen Ausbildungsjahr sollten noch rund 500 Millionen Euro über das im Sommer 2020 ins Leben gerufene Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ investiert werden, um einen pandemiebedingten Einbruch bei den betrieblichen Ausbildungen zu vermeiden. Für das neu aufgelegte Bundesprogramm stehen im Ausbildungsjahr 2021/2022 schon 700 Millionen Euro zur Verfügung.

Aufgelegt wurde das Programm, weil man befürchtete, dass besonders kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die finanziell angeschlagen sind, aus Kostengründen auf die Ausbildung junger Menschen verzichten. Tatsächlich fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Jahr 2020 um 57.600 und damit um 11 % niedriger aus als noch ein Jahr zuvor (2019: 525.000).

Auch jetzt schon 2000 Euro für einen Ausbildungsvertrag

Und was man aus der Finanzkrise gelernt hatte: Ausbildungsplätze, die einmal weg sind, kommen häufig nicht mehr zurück. Die Folge ist dann ein dauerhafter Mangel an guten Kräften.

„Erheblich von der Pandemie betroffene“ Arbeitgebende werden deswegen seit dem Ausbildungsjahr 2020/2021 unterstützt. Aktuell gilt: Für Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die die Zahl ihrer Lehrstellen konstant halten, gibt es eine Prämie von 2000 Euro für jeden im betreffenden Jahr abgeschlossenen Ausbildungsvertrag, für jeden über diese Zahl hinausgehenden Vertrag winken noch einmal 3000 Euro. Auch Betriebe, die ihre Azubis vor der Kurzarbeit bewahren, werden bereits gefördert.

„Erheblich betroffen“ – Umsatzverluste und Kurzarbeit in Arztpraxen

Die Ausbildungsprämien der Bundesregierung sollen speziell jenen Betrieben zugute kommen, die „erheblich von der Pandemie betroffen“ sind. Deswegen müssen Praxen und Unternehmen, die gefördert werden wollen, die folgenden Kriterien erfüllen:
  • Die Beschäftigten haben mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder in zwei aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 % zurückgegangen oder in fünf zusammenhängenden Monaten um 30 % (bis 31. Mai: 60 %). Dabei ist es für diese Fördervoraussetzung unerheblich, ob der Umsatzeinbruch durch eine andere Förderung kompensiert wurde, solange diese nicht die gleiche Zielsetzung hat.
Beide Voraussetzungen werden von einigen Arzt- und Zahnarztpraxen erfüllt. So arbeiteten zwischen März und August 2020 insgesamt fast 500.000 Beschäftigte aus ca. 112.000 Arzt- und Zahnarztpraxen in Kurzarbeit. Diese Zahl erreichte ihren Höchststand mit knapp 180.000 Kurzarbeitenden im April 2020, sank dann aber bis August auf 23.000. Für spätere Monate liegen noch keine Daten zur tatsächlich realisierten Kurzarbeit vor. Der Trend ergibt sich jedoch aus der Zahl der bei der Bundesagentur eingegangenen Kurzarbeitsanzeigen. Diese sank nach August 2020 noch etwas weiter, um dann in den letzten Monaten des Jahres wieder leicht anzusteigen. November und Dezember 2020 meldeten jeweils ca. 700 Arzt- und Zahnarztpraxen Kurzarbeit an und im Januar dieses Jahres 1200 Arzt- und Zahnarztpraxen für insgesamt über 7000 Mitarbeitende.

Da die Pandemie-Situation jedoch keine Besserung für die unter dem Lockdown ächzenden Betriebe in Aussicht stellt, wurden die Prämien jetzt zunächst in der bisherigen Höhe verlängert. Ab 1. Juni gilt dann die veränderte Fassung des Programms. In dem dann beginnenden Ausbildungsjahr sollen auch Unternehmen mit bis 499 Mitarbeitenden (bisher: bis 249 Mitarbeitende) mit den folgenden Leistungen unterstützt werden:
  • Um zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe zu schaffen, wird die Ausbildungsprämie für die gehaltene Anzahl an Auszubildenden auf 4000 Euro und die Ausbildungsprämie plus für eine zusätzliche Ausbildungsstelle auf 6000 Euro verdoppelt.
  • Zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung kann künftig nicht nur die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden, sondern auch die Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders.
  • Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitenden, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit aufgrund der staatlichen Regelungen weitgehend einstellen mussten, werden pauschal mit einem Lockdown-II-Sonderzuschuss von 1000 Euro unterstützt, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Bei Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall bzw. künftig auch bei pandemiebedingter Kündigung oder Abschluss eines Auflösungsvertrages wird der Betrieb mit einer Übernahmeprämie von 6000 Euro unterstützt (bisher 3000 Euro).
  • Die Mindestlaufzeit für die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung soll sich nach der Laufzeit bemessen. Gefördert wird mit bis zu 8100 Euro.
  • Künftig können Kosten für ­externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Azubis hälftig bezuschusst werden (max. 500 Euro).
Die Leistungen können bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Anträge auf Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen werden bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt. Eventuelle Kompensationszahlungen aufgrund von Fallzahlrückgang sind übrigens unabhängig von Ausbildungsprämien zu sehen. Eine Arztpraxis kann also beide Fördertatbestände erfüllen. Das gilt ebenso, wenn die Praxis Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Krankenhausentlastungsgesetz erhalten hat.

Ab Juni höhere Förderungen, weniger enge Zugänge

Bislang wurden die Unterstützungsgelder besonders häufig von Betrieben in einer Größe von bis zu 49 Beschäftigten in Anspruch genommen, die beliebteste Maßnahme war die Ausbildungsprämie. Insgesamt wurden rund 33.700 Prämien und Zuschüsse seit Beginn des Programms im vergangenen Sommer bis Februar 2021 positiv entschieden. Damit hat das Maßnahmenpaket bis dato noch nicht wirklich den Nerv der ausbildenden Betriebe getroffen. Dieses Jahr seien jedoch sowohl die Förderbeträge wie auch die Herausforderungen größer, während gleichzeitig die Zugänge zum Programm für die Betriebe weniger eng sind. Die Bundesregierung rechnet deswegen mit einer größeren Nachfrage. Speziell im Gesundheitswesen wurden der Bundesagentur für Arbeit zufolge jetzt schon von über 3000 Unternehmen Prämien beantragt. Nach Berufen aufgeschlüsselt berichtet die Bundesagentur von über 3500 positiv entschiedenen Ausbildungsprämien für medizinische Gesundheitsberufe sowie knapp weiteren 3000 Prämien im Bereich der nicht-medizinischen Gesundheits-, Körperpflege- und Wellnessberufe sowie der Medizintechnik.

Medical-Tribune-Bericht

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