Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Leitfaden zur Verschreibung

DiGA sind CE-zertifizierte Medizinprodukte der Risikoklassen I oder IIa, die Patientinnen und Patienten bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung verschiedener Krankheiten wie dem Reizdarmsyndrom unterstützen. Sie werden häufig als „App auf Rezept“ bezeichnet und können von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verschrieben werden.1
Voraussetzungen für die Verschreibung einer DiGA
Ärztinnen und Ärzte können eine DiGA verordnen, wenn sie für die Behandlung der jeweiligen Erkrankung geeignet ist und die Patientin oder der Patient die entsprechenden Kriterien erfüllt.2 Eine DiGA muss:
- im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein,3
- eine medizinische Indikation haben, die der Erkrankung des Betroffenen entspricht,2
- einen positiven Versorgungseffekt nachweisen können.4
Schritte zur Verordnung einer DiGA
- Indikationsprüfung: Behandelnde müssen prüfen, ob die DiGA für die Diagnose der Erkrankten medizinisch geeignet ist.5
- Auswahl einer geeigneten DiGA: Eine Übersicht über die gelisteten DiGA und deren Anwendungsbereiche findet sich im DiGA-Verzeichnis des BfArM.3
- Verordnung über das Muster 16 (Kassenrezept): Die DiGA wird wie ein Arznei- oder Heilmittel auf dem Rezeptformular (Muster 16) mit einer entsprechenden PZN (Pharmazentralnummer) verordnet. Zur Verschreibung von Cara Care bei Reizdarm nutzen Sie die PZN 17964363 .6
- Aushändigung der Verordnung an die Patientin oder den Patienten: Der oder die Betroffene reicht das Rezept bei der Krankenkasse ein. Alternativ kann für die DiGA Cara Care für Reizdarm der Cara Care Rezeptservice genutzt werden, der bei der Einreichung des Rezepts unterstützt. Aktuell ist die Nutzung des e-Rezepts für DiGA noch nicht möglich.
- Freischaltung der DiGA durch die Krankenkasse: Nach der Prüfung übernimmt die Krankenkasse die Kosten und stellt der Patientin oder dem Patienten einen Freischaltcode zur Verfügung.2
- Nutzung der DiGA durch die Patient*innen: Der oder die Betroffene gibt den Code in die entsprechende App oder Anwendung ein und beginnt mit der Nutzung.7
Wichtige Hinweise für Ärztinnen und Ärzte
- Wirtschaftlichkeit beachten: Die Verordnung einer DiGA sollte wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein.8
- Verordnung für gesetzlich Versicherte: Die Kostenübernahme gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Privatpatientinnen und -patienten müssen die Kosten individuell mit ihrer Versicherung klären.9 (Viele Privatversicherungen übernehmen die Kosten.)
- Dauer der Nutzung: In der Regel werden DiGA für 90 Tage verordnet. Bei Bedarf kann die Verordnung verlängert werden.2
Dokumentation in der Patientenakte: Die Verordnung und der Therapieverlauf können in der Patient*innenakte dokumentiert werden.6
Fazit
DiGA wie Cara Care für Reizdarm bieten eine innovative Ergänzung zur klassischen Therapie und ermöglichen Patientinnen und Patienten einen einfachen Zugang zu digitalen Gesundheitslösungen. Ärztinnen und Ärzte sollten sich regelmäßig selbstständig über neue Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM informieren und die Indikation sorgfältig prüfen, um die optimale Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.3
Referenzen:
1 Grahammer M. Arthritis und Rheuma, 2021;41:183 - 190;
2 Goeldner M et al. Journal of Medical Internet Research, 2024;26;
3 Schaal T et al. Frontiers in Health Services, 2024;4;
4 Brönneke J et al. International Journal of Technology Assessment in Health Care, 2023;39;
5 Brecher A et al. Studies in health technology and informatics, 2024;313:55-61;
6 Dahlhausen F et al. JMIR mHealth and uHealth, 2021;9;
7 Frey S et al. Digital Health, 2022;8;
8 Benning L et al. Digital Health, 2024;10;
9 J. Richter et al. Annals of the Rheumatic Diseases, 2022;