Reizdarmdiagnostik als zentrale Hürde für Therapie

Das Reizdarmsyndrom (RDS) manifestiert sich als heterogenes Krankheitsbild in Bezug auf Art und Ausprägung der Symptome, den klinischen Verlauf sowie den Beeinträchtigungen im Alltag. In der Praxis wird die Diagnose daher oft verspätet oder gar nicht gestellt. Für Betroffene bedeutet das ein langer Leidensweg ohne passende Therapie. Da eine gesicherte RDS-Diagnose Voraussetzung für eine angemessene Behandlung ist – etwa mit einer digitalen Gesundheitsanwendung wie Cara Care für Reizdarm – können Patientinnen und Patienten ohne Diagnose oft nicht optimal versorgt werden.1

Welche Diagnose-Hürden werden wahrgenommen?

Eine häufige Hürde ist die Angst vor Fehldiagnosen. Oft wird die RDS-Diagnose erst nach einer umfassenden Ausschlussdiagnostik gestellt. Diese ist laut S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom mittlerweile aber nicht mehr nötig. Es genügt oft eine orientierende Basisdiagnostik, bestehend aus Anamnese, Prüfung auf Alarmsymptome, Basislabor und ggf. einer Endoskopie. Wenn auf dieser Basis die relevanten Differenzialdiagnosen ausgeschlossen werden können, kann die Diagnose RDS als praktisch gesichert betrachtet werden. Zudem schließt eine RDS-Diagnose keine Neubewertung des klinischen Bildes aus, ermöglicht aber eine frühzeitige Therapie.1 

Eine weitere Hürde für die Diagnostik der RDS ist das Vorhandensein unspezifischer Symptome inklusive Symptomüberlappung. Hier hilft ein Leitsymptom-orientiertes Vorgehen anhand der Rom-IV-Kriterien. Die aktuelle S3-Leitlinie macht die Diagnosestellung niederschwellig – mit klaren Kriterien und einem positiven Diagnoseansatz.1 

Drei einfache Schritte zur RDS-Diagnose

Um die Diagnose zu erleichtern, helfen folgende Schritte:

1.    Typische Symptomatik erkennen

Ein Verdacht auf das RDS liegt vor, wenn die typische Symptomatik vorliegt. Dazu gehören chronische oder wiederkehrende Darmbeschwerden (z. B. Bauchschmerzen oder Blähungen), die vor mehr als 6 Monaten begonnen haben und durchschnittlich an mindestens einem Tag pro Woche in den letzten 3 Monaten aufgetreten sind . Gehen diese Beschwerden mit Stuhlgangveränderungen einher, die zudem die Lebensqualität der Patientin oder des Patienten beeinträchtigen, ist ein RDS wahrscheinlich.1

2.    Sichtung diagnostischer Befunde

Im nächsten Schritt wird die Basisdiagnostik durchgeführt. Neben der körperlichen und rektalen Untersuchung wird auch ein Basislabor (inkl. Entzündungszeichen und Blutbild) und eine Abdomensonografie benötigt. Bei Frauen ist zusätzlich eine gynäkologische Untersuchung notwendig. Diese Standarduntersuchungen liegen oftmals bereits teilweise oder sogar vollständig vor. Es ist keine Koloskopie notwendig, wenn die Patientin/ der Patient unter 45 Jahre alt ist und keine Alarmsymptome sowie keine Risikofaktoren aufweist.1

3.    Diagnosestellung

Die Diagnose RDS (K58) kann gestellt werden, wenn die drei Diagnosekriterien erfüllt sind, keine Alarmsymptome vorliegen und alle relevanten Differentialdiagnosen ausgeschlossen wurden. Die Leitlinie betont außerdem, dass Wiederholungsdiagnostik vermieden werden soll und eine rasche Diagnosestellung für die Therapieeinleitung relevant ist.1

Literatur:
1.    Layer P et al. (2021) Update S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom. AWMF-Registriernummer: 021/016. Zeitschrift fur Gastroenterologie. 59,12: 1323-1415.