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Gewalt gegen Frauen ansprechen und gerichtsfest dokumentieren

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Misshandelte Frauen verschweigen aus Angst meist, was sie durchleiden. Misshandelte Frauen verschweigen aus Angst meist, was sie durchleiden. © Tinnakorn – stock.adobe.com
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Eventuell saß sie Ihnen in der Sprechstunde schon gegenüber: Eine Frau, die von ihrem Partner geschlagen, gewürgt oder vergewaltigt wurde – erzählt hat sie davon aber nichts. Wie erleichtern Sie es Patientinnen, von Misshandlungen zu sprechen, und wie dokumentieren Sie die Befunde so, dass sie vor Gericht verwertbar sind?

Mehr als 114 000 Frauen in Deutschland sind Opfer häuslicher Gewalt, zeigt die Statistik des Bundeskriminalamts von 2018. Sieht man sich Studien zu Dunkelziffern an, wird klar, dass wahrscheinlich deutlich mehr Menschen betroffen sind: Etwa jede dritte Frau in Deutschland erleidet demnach mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt.

Das Bundesgesundheitsministerium versucht, zumindest Opfer sexualisierter Gewalt zu unterstützen: Laut Masernschutzgesetz werden Ärzte die vertrauliche Spurensicherung künftig mit den Kassen abrechnen können – ohne dabei die Identität des Opfers preiszugeben.

Über Misshandlungen zu sprechen, fällt den Betroffenen meist schwer. Was also tun, wenn eine Patientin Verletzungen aufweist, die nicht zu dem Sturz passen, von dem sie berichtet? Etliche Initiativen und Fachgruppen geben Rat, unter anderem der Verein „S.I.G.N.A.L. Intervention im Gesundheitsbereich gegen häusliche und sexualisierte Gewalt“ und das Kooperationsprojekt „Befund: Gewalt“, eine Arbeitsgruppe des Public Health Zentrums der Hochschule Fulda und des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf.

1. Gewalterfahrungen aktiv erfragen

Betroffene schämen sich oder reden aus Angst vor dem Täter nicht über den Vorfall. Daher sollte der Arzt das Thema von sich aus ansprechen und es routinemäßig in die Anamnese integrieren, empfiehlt S.I.G.N.A.L. Der Verein schlägt Formulierungen wie diese vor: „Wir wissen, dass in vielen Paarbeziehungen Gewalt ausgeübt wird. Darüber zu sprechen, ist nicht leicht. Wir haben uns angewöhnt, mögliche Gewalterfahrungen offen anzusprechen und Unterstützung anzubieten.“ Gerade das Vertrauensverhältnis zum Hausarzt kann es Patientinnen erleichtern, über Misshandlungen zu reden. 

Grundsätzlich sollte das Gespräch in geschützter Atmosphäre stattfinden, allein mit der Patientin. Der Arzt kann die Hemmung, über das Geschehen zu sprechen, reduzieren, indem er auf seine Schweigepflicht hinweist. Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, sind konkrete Fragen wie „Kann es sein, dass sie geschlagen wurden?“ zielführender als abstrakte Formulierungen über Gewalt – denn manche Opfer interpretieren das Handeln ihres Partners nicht als solche.

Anzeichen für eine mögliche Misshandlung

  • Verletzungen in unterschiedlichen Heilungsstadien
  • fehlende oder mangelnde Übereinstimmung zwischen Verletzungsart und Erklärung zur Entstehung
  • spätes Aufsuchen der Versorgung trotz behandlungsbedürftiger/schwerer Verletzungen
  • Bericht über Suizidgedanken oder erfolgte Suizidversuche
  • Einnahme von Beruhigungs- oder Aufputschmitteln, Suchtmittelabhängigkeit
  • Angst- und Panikattacken

Quelle: S.I.G.N.A.L.-Leitfaden

Verneint es die Patientin, misshandelt worden zu sein, obwohl die Anzeichen dafür sehr stark sind, sollte der Mediziner diese Antwort respektieren. Bei Folgeterminen kann er unaufdringlich erneut ein Gespräch oder eine Untersuchung anbieten. Falls die Patientin Gewalterfahrungen bejaht, ist es wichtig, ihren Mut und ihr Vertrauen zu wertschätzen. Auch wenn die Schilderungen bruchstückhaft oder widersprüchlich sind, sollte der Arzt sie nicht anzweifeln. Oft geben sich Betroffene selbst die Schuld dafür, dass sie misshandelt wurden. Von diesem Gefühl sollten sie entlastet werden.

2. Gerichtsfest dokumentieren

Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, brauchen oft lange, um sich zu einer Anzeige durchzuringen. Von der Tat gibt es dann eventuell keine körperlichen Spuren mehr. Da viele Verfahren aus einem Mangel an Beweisen eingestellt werden, ist es wichtig, die Befunde detailliert zu dokumentieren. Im Optimalfall wenden sich Betroffene direkt an rechtsmedizinische Ambulanzen. Dort werden Verletzungen gerichtsverwertbar dokumentiert und forensische, ggf. auch toxikologische Untersuchungen durchgeführt. Spuren an der Kleidung können Rechtsmediziner ebenfalls sichern. Die Ambulanzen stehen Betroffenen immer offen, egal, ob eine Strafanzeige erfolgt oder nicht. Für Hausärzte gilt: Eine normale Untersuchung und der anschließende Bericht reichen als Nachweis vor Gericht meist nicht. Mit Zustimmung der Patientin sollte eine Ganzkörperuntersuchung stattfinden, einschließlich verdeckter Körperregionen wie der Kopfhaut, der Mundschleimhaut oder der Region hinter den Ohren. Dabei ist wichtig, dass die Betroffene die Kontrolle über die Situation behält. Jeder Untersuchungsschritt sollte erklärt und immer nur die untersuchte Körperregion entkleidet werden. Für die gerichtsverwertbare Dokumentation gibt es in vielen Bundesländern Vordrucke. Sie umfassen Angaben zur Patientin, zum Geschehen, zu Verletzungen und zur Untersuchung. Entscheidend ist, dass alle Befunde objektiv berichtet werden, Interpretationen sind nicht verwertbar. Zudem müssen alle Verletzungen fotografiert werden, einmal als Übersichtsaufnahme und einmal als Nahaufnahme. Für das Bild sollte ein Größenmaßstab an die Verletzung angehalten werden, auf dem idealerweise auch ein Farbschema ist. Eine mögliche Hilfe ist die Med-Doc-Card© der Fachgruppe Häusliche Gewalt des Kriminalpräventiven Rats der Stadt Düsseldorf. Auf ihr finden sich neben einer Anleitung zur Dokumentation der Befunde eine Größenskalierung und ein Farbschema. Sie kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Bislang gab es für die vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt keine einheitliche Regelung zur Kosten­übernahme, wenn zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Strafanzeige bestand. Das kürzlich beschlossene Masernschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Leis­tung künftig mit den Kassen abgerechnet werden kann – ohne die Identität des Opfers preiszugeben.

3. Das Schutzbedürfnis abklären

Wenn Patientinnen ihre Gewalterfahrung mit einem Arzt besprechen, reagiert der Peiniger eventuell mit weiteren Gewalttaten. Das Risiko der Eskalation ist laut S.I.G.N.A.L. am größten, wenn Frauen ihre Misshandlung öffentlich machen oder sich vom Täter trennen wollen. Mediziner sollten Betroffene daher fragen, ob sie nach Hause zurückkehren können. Sie sollten über Schutz- und Zufluchtsmöglichkeiten informieren, etwa über lokale Frauenhäuser. Dringend geklärt werden sollte auch, ob unversorgte Kinder im Haushalt leben, denn sie könnten ebenfalls gefährdet sein. Im Zweifelsfall sollte eine Fachkraft hinzugezogen werden, die sich im Kinderschutz auskennt. Das Miterleben häuslicher Gewalt kann Kinder psychisch schwer belasten. Unter Umständen verweigern es Patientinnen auch, sich stationär behandeln zu lassen, weil ihre Kinder sonst schutzlos und unterversorgt wären. In diesem Fall sollte geprüft werden, ob ein lokaler Kindernotdienst sie vorübergehend unterbringen kann. Eine fachliche Beratung können Frauenberatungsstellen leisten. Einige telefonische Angebote stehen rund um die Uhr anonym und kostenfrei zur Verfügung, etwa das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Emotionale Unterstützung und Informationen über rechtliche Schritte bietet auch das Opfertelefon des Weißen Rings.

Medical-Tribune-Bericht

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