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Häusliche Gewalt Wer prügelt wen und wann?

Autor: Alexandra Simbrich

In über 70 % der Fälle zeigten die Betroffenen die Taten am Vorfallstag an. In über 70 % der Fälle zeigten die Betroffenen die Taten am Vorfallstag an. © iweta0077 – stock.adobe.com
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Häusliche Gewalt wird in Thüringen vor allem von deutschen Männern und am Wochenende ausgeübt. Das ist das Ergebnis einer Hellfeldstudie mit den Daten aus 2009.

Häusliche Gewalt ging im Jahr 2009 in den meisten Fällen von Männern aus und die Taten häuften sich am Wochenende. Das ist das Ergebnis einer Hellfeldstudie aus Thüringen, bei der erstmals alle strafrechtlich verfolgten Fälle häuslicher Gewalt eines Jahres in einem Bundesland ausgewertet wurden.

Die Studie bezog alle 1.403 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten Thüringens aus dem Jahr 2009 ein, die der Rubrik „häusliche Gewalt“ zugeordnet waren. Die deskriptive Auswertung umfasste Daten zu Beschuldigten, Geschädigten, Taten, Umgebungsfaktoren sowie zur Strafverfolgung.

Über 90 % der beschuldigten Personen stammten aus Deutschland. Sie waren zu über 80 % männlich, die meisten Geschädigten (> 70 %) dagegen weiblich. In etwa drei von vier Fällen handelte es sich bei den Beschuldigten um Lebenspartner, bei ca. 20 % um ehemalige Ehe- oder Lebenspartner der geschädigten Personen. Die Taten häuften sich in den Abendstunden und zum Wochenende. Dies deutet auf einen Zusammenhang der häuslichen Situation und dem Konsum von Substanzen hin, allerdings fehlten in den Akten oft valide Daten zum Substanz­einfluss.

In über 70 % der Fälle zeigten die Betroffenen die Taten am Vorfallstag an. Lediglich 43,5 % der Geschädigten stellten einen Strafantrag, den sie in fast einem Drittel der Fälle  wieder zurücknahmen. Meist ermittelte man wegen einfacher Körperverletzung. Zu 87 % wurden die Verfahren im Vorverfahren eingestellt, allerdings seltener, wenn die Kriminalpolizei den Fall bearbeitete. In rund 8 % der Fälle kam es zu einer Hauptverhandlung. Fast alle der schlussend­lich Verurteilten waren vorbestraft oder hatten Einträge im Bundeszentralregister.

Quelle: Niederegger S et al. Rechtsmedizin 2023; 33: 253–261; DOI: 10.1007/s00194-023-00642-z