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Neue Richtlinie soll Erkennen potenzieller Organspender verbessern

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Auch die Aufrechterhaltung der Organfunktion bei potenziellen Organspendern wird in der Richtlinie erläutert. Auch die Aufrechterhaltung der Organfunktion bei potenziellen Organspendern wird in der Richtlinie erläutert. © Robert Kneschke – stock.adobe.com
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Deutschlands Statistik zur Organspende lässt trotz vieler regulatorischer Verbesserungen weiterhin zu wünschen übrig. Auf bessere Zahlen zielt deshalb eine neue Richtlinie der Bundesärztekammer, die einer der Autoren als „Meilenstein in der Spendererkennung“ bezeichnet.

Wie ist das korrekte Vorgehen zur Erkennung eines Organspenders? Welche organisatorischen Maßnahmen müssen sichergestellt sein, wenn eine Organspende erfolgen soll? Dazu gibt es jetzt einen Richtlinientext mit ausführlicher Begründung. Am 1. September wurde die neue „Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Transplantationsgesetz zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung)“ veröffentlicht. Koautor Professor Dr. Klaus Hahnenkamp, Universitätsmedizin Greifswald, bedauert, dass sie angesichts Corona „etwas geräuschlos“ an den Start gegangen ist.

Patientenautonomie in den Hintergrund gedrängt

Verbunden sei das Thema Organspende in der Klinik mit Visitenzeit und Gesprächen zu Limits, Abbruch, mutmaßlicher Wille, Autonomie, Patientenverfügung sowie Anregung einer Betreuung, erklärt Prof. Hahnenkamp. In einer Stichprobe bei Patientenverfügungen auf Intensivstationen in Nürnberg habe sich gezeigt, dass diese zu 97 % „Verzichtsverfügungen“ gewesen seien. „Eigentlich haben unsere Patienten Angst, dass wir viel zu lange zu viel Medizin machen.“ Die Bundesärztekammer habe deshalb die Richtlinie angepasst. Schon bei der Expertenanhörung zur Widerspruchslösung habe sie festgestellt, dass die Patientenautonomie im Alltag „vermutlich in den Hintergrund gedrängt werde, was unter Umständen unbewusst eine abnehmende Zahl an Organspenden zur Folge habe“.

Um dem Patientenwillen entsprechen zu können, muss bei potenziellen Organspendern das Therapieziel mit den Patientenvertretern besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt werden, heißt es in der Richtlinie. Wer mit wem worüber sprechen soll, ist ausführlich beschrieben. Auch die Aufrechterhaltung der Funktion der Organe bei potenziellen Organspendern ist erläutert anhand konkreter intensivmedizinischer Maßnahmen, die bis zur endgültigen Entscheidung über eine Organspende bzw. deren Realisierung notwendig sind. Bei Spendern mit Zustimmung zur Organspende und festgestelltem irreversiblen Hirnfunktionsausfall (IHA) ist demnach auch eine Herz-Druck-Massage zur Umsetzung des Patientenwillens zulässig.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Zahl der Organspenden schon lange niedrig (2011: 900, 2019: 695, 2020: 707), trotz verbesserter Gesetzgebung.

Inzwischen gibt es 1473 benannte Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern. Auch die Vergütung ist deutlich erhöht worden, wie Thomas ­LaRocca von der DSO erläutert. Bei Mehrorganentnahme z.B. erhielt ein Entnahmekrankenhaus 2019 5310 Euro, 2020 ist es bei maximalem Aufwand das Vierfache (20 376 Euro).

Die gesetzlich vorgeschriebene Todesfallanalyse macht eine Ursache für niedrige Spendenzahlen deutlich. Alle 1200 Entnahmekrankenhäuser sind verpflichtet, die Todesfälle mit primärer oder sekundärer Hirnschädigung zu erfassen und die Gründe zu eruieren, die eine Organspende verhindert haben. Wie Sören ­Melsa, Koordinator für Organspende der DSO, berichtet, passiert dies mithilfe des Excel-Tools „Transplantcheck“. Das filtert aus dem Abrechnungsdatensatz nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz Verstorbene mit möglicherweise zu IHA führenden Hirnschädigung heraus.

830 mehr Menschen hätten spenden können

Bei 3692 Verstorbenen, so Melsa, war 2019 ein IHA innerhalb von 48 bis 72 Stunden erwartbar gewesen. In 36 % der Fälle (1327) habe die Patientenverfügung hier keine Therapiefortsetzung erlaubt. Bei 56 % (2075) habe es eine Therapielimitierung wegen eines etwaigen Wunschs des Patienten gegeben und eine IHA-Diagnostik war deshalb letztlich nicht eingeleitet worden. Bei 8 % (290) wäre zwar eine IHA-Diagnostik möglich gewesen, diese erfolgte aber nicht. Nach Feststellen des IHA hätten somit 68 % der Verstorbenen ihre Organe gespendet. „Bei in 14 % der Fälle nicht feststellbarem IHA, einer Ablehnungsrate von 35 % und bei 11 % unerwarteter medizinischer Kontraindikationen und sonstiger Ausschlussgründe hätten aber 830 mehr Menschen Organe spenden können“, so der DSO-Koordinator.

Gute Erfahrungen mit elektronischem Screeningtool

Die Kliniken sind sehr bemüht, Abhilfe zu schaffen. So berichteten Vertreter des Universitätsklinikums Dresden von einem elektronischen Screeningmodul zum frühzeitigen Erkennen von Patienten mit irreversiblem bzw. erwartbarem Hirnfunktionsausfall. Automatisierte E-Mails gehen zweimal täglich, um 6 Uhr und um 18 Uhr, an die Transplantationsbeauftragten. „Dies ermöglicht eine zeitnahe Einzelfall­evaluation unter Einbeziehung neurologischer und neurochirurgischer Expertise hinsichtlich Prognose und Erwartbarkeit eines IHA“, berichtet die Transplantationsbeauftragte des Dresdner Klinikums Dr. Anne Trabitzsch. Die klinische Implementierung des elektronischen Screeningtools sei im April 2018 erfolgt. Im Nachbeobachtungszeitraum bis März 2019 kam es zu 20 Organspenden. Dresden sei damit die Uniklinik mit den meisten Organspenden in Deutschland, lobt Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO.

Kongressbericht: DSO-Jahreskongress

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