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Organspende Coronapandemie schluckt Onlinedatenbank

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Denise Lehmann

Eintrag ins Organspende­register via Smartphone: ePA-App und eID des Personalausweises sollen es möglich machen. Eintrag ins Organspende­register via Smartphone: ePA-App und eID des Personalausweises sollen es möglich machen. © iStock/venimo
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Die 2020 beschlossene Erweiterte Zustimmungslösung zur Organspende tritt im März in Kraft. Allerdings ist beim Schnüren des Maßnahmenpakets das Herzstück verloren gegangen.

Das Organspenderegister wird nicht wie vorgesehen zum 1. März in Betrieb genommen. Dies bestätigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anfrage. Das System wird frühestens Ende 2022 zugänglich sein. Das BfArM verantwortet Entwicklung und Führung. Das Register ist Teil des Maßnahmenpakets, das im „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ beschlossen wurde.

Zwei Komponenten soll das Register umfassen: Ein Portal für die Abgabe der Erklärung durch Bürger und ein Abrufportal für autorisiertes Personal des behandelnden Krankenhauses.

Bürger sollen ihre Erklärung zur Spendenbereitschaft über drei Wege ins Register einspeisen können:

  • Online mithilfe der eID-Funktion des Personalausweises
  • Über die elektronische Patientenakte (ePA) via App
  • Über die persönliche Erklärung im Bürgeramt

Für die ersten beiden Optionen spielen Smartphones eine zentrale Rolle: Im ersten Fall als Auslesegerät der eID des Personalausweises über die offizielle App des Bundes, im zweiten als Betriebsgerät der ePA-App, die die Krankenkassen voraussichtlich ab Anfang Juli 2022 stellen.

Der Onlinezugriff soll die Entscheidungsfindung der Bürger fördern und die Dokumentation der Entscheidung erleichtern. Zugleich fungiert es als vertrauensbildende Maßnahme: Einmal getroffene Erklärungen können jederzeit geändert oder widerrufen werden – so soll der Patientenwille am Lebensende verbindlich nachvollzogen und eingehalten werden. Letztlich hofft man, durch das Mehr an Erklärungen auch ein Mehr an erklärten Organspendern zu gewinnen.

Technische und politische Hürden bremsen aus

Grund der verschobenen Inbetriebnahme ist laut BfArM das Abrufportal, an das bisher nicht alle Entnahmekrankenhäuser angeschlossen sind. Der Vorgang sei für die Kliniken mit zusätzlichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Um den erheblichen pandemiebedingten Belastungen der Krankenhäuser Rechnung zu tragen, entschied man sich für einen späteren Start.

Der verzögerte Auftritt des Registers schwächt die Wirkmacht des Maßnahmenpakets, bietet aber Gelegenheit, zwischenzeitlich ein weiteres Problem zu lösen: Das Verfahren zur Anbindung des Registers an die Bürgerämter ist bislang ungeklärt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Dr. Petra Sitte hervor. Die Länder begründen ihre Blockadehaltung mit verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen und betonen zudem, dass diese nicht mit Kosten für den Anschluss belastet werden dürften. Bund-Länder-Fachgespräche sind anberaumt.

Das Register ist Gegenstand des hausärztlichen Beratungsgesprächs. Es steht zu hoffen, dass die Nachricht vom Start die Praxen rechtzeitig erreicht.

Medical-Tribune-Bericht

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