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Arzt wegen Hinterziehung von rund 800 000 Euro Steuern verurteilt

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Isabel Aulehla

Mit ihm hat keiner gerechnet: Fast wäre er mit seiner Masche durchgekommen. Mit ihm hat keiner gerechnet: Fast wäre er mit seiner Masche durchgekommen. © iStock/raybon009
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Ein 54-jähriger Mediziner reichte jahrelang keine Steuererklärung ein. Stattdessen wurde er vom Finanzamt geschätzt – und zwar zu niedrig. Nun folgte eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Steuererklärungen hatte der Essener durchaus verfasst. Allerdings zog er es vor, sie von 2008 bis 2015 nicht beim Finanzamt einzureichen. Stattdessen habe er seine Steuerschuld von der Behörde wissentlich zu gering schätzen lassen. So lautete die Anklage, die vor dem Landgericht Essen gegen den Arzt erhoben wurde. Nach nordrhein-westfälischen Medien hatte der Mediziner auf diese Weise über acht Jahre hinweg rund 800 000 Euro Einkommen- und Umsatzsteuer hinterzogen.

Bei einer Hausdurchsuchung Ende 2015 hatten Fahnder die fehlenden Steuererklärungen des Arztes gefunden. Das Landgericht Essen verurteilte den 54-Jährigen im März zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 36 000 Euro. Seine Steuerschulden hat er bereits beglichen. Auch sein umfassendes Geständnis begünstigte eine Bewährungsstrafe.

Bei schweren Steuerdelikten kann Ärzten aufgrund von Berufsunwürdigkeit die Approbation entzogen werden. Ob dies im Fall des Esseners erwogen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Erstaunlich ist, dass das Finanzamt die Steuerschulden des Mediziners zu gering kalkulierte. Allein im Jahr 2008 verschätzte es sich um rund 60 000 Euro. In der Regel fallen Schätzungen des Finanzamts deutlich höher aus als die tatsächliche Steuerschuld der Betroffenen.

Medical Tribune-Bericht

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