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Schlaganfallversorgung: 30 Transportminuten – ab wann läuft die Uhr?

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

In der Schlaganfall-Versorgung zählt jede Minute. 320 Stroke Units sind in Deutschland auf diese Notfälle vorbereitet.
In der Schlaganfall-Versorgung zählt jede Minute. 320 Stroke Units sind in Deutschland auf diese Notfälle vorbereitet. © iStock.com/Spotmatik
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Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte die flächendeckende Versorgung von Schlaganfallpatienten verschlechtern, befürchten Experten.

Knackpunkt sind mögliche Rückforderungen von Krankenkassen, bezogen auf die Vergütung der neurologischen Komplexbehandlung in Stroke Units. Die Vergütung ist in den Kodes OPS 8-981.x bzw. 8-98b.x geregelt. Hierzu ist definiert, dass Schlaganfalleinheiten für Notfallleistungen, die sie nicht selbst erbringen, Vereinbarungen mit Kooperationspartnern in höchstens halbstündiger Transportentfernung treffen müssen.

Wie Professor Dr. Armin Grau, Vorsitzender der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), darlegte, bieten die überregionalen Schlaganfallzentren für die etwa 5 bis 10 % der besonders schwer betroffenen Patienten hoch spezialisierte neuro­radiologische und neurochirurgische Leistungen an, bei Vorhaltung eines multiprofessionellen Teams und besonderer Medizintechnik.

Versorgung der Patienten ist extrem gefährdet

Das Problem ist nun: Wird die halbstündige Transportentfernung nicht eingehalten, können die Krankenhäuser die für die Kostendeckung erforderliche Zusatzvergütung generell nicht abrechnen – auch nicht für jene Patienten, die gar nicht verlegt werden. Zusätzlich besteht laut Prof. Grau die große Gefahr umfangreicher Rückforderungen aus den letzten vier Jahren durch die Kassen. „Dadurch ist die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Schlaganfall-Einheiten und somit auch die Versorgung vieler Patienten extrem gefährdet.“

Die entscheidende Frage sei, ab wann die 30 Minuten gerechnet werden, erklärte Prof. Grau. Das Bundessozialgericht (BSG) meint dabei die Zeit zwischen der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und der Übergabe des Patienten. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums für Kodierungsfragen zuständig, hat zu den OPS klargestellt, die halbe Stunde beziehe sich auf die „Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende“. Konkret heißt es: „in höchstens halbstündiger Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende)“. Das Strukturmerkmal sei erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels, z.B. Hubschrauber, grundsätzlich erfüllbar sei.

System der deutschen Stroke Units hat Vorbildcharakter

„Wir setzen uns für eine rechtssichere Variante ein“, sagte Prof. Grau. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und die DSG fordern, dass das Bundesgesundheitsministerium regelnd aktiv wird, um die gute Schlaganfallversorgung aufrechtzuerhalten.

„Das System der deutschen Stroke Units hat im internationalen Vergleich Vorbildcharakter“, betonte Professor Dr. Darius G. Nabavi. Der Vorsitzende der Stroke Unit Kommission der DSG erinnerte daran, dass die ersten Einrichtungen vor rund 20 Jahren eröffnet wurden. Mittlerweile seien es etwa 320. Das Erfolgskonzept liege in der engen Kooperation zwischen regionalen und spezialisierten überregionalen Stroke Units begründet.

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