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Verbraucherschutz Werbung für ungesunde Kinderlebensmittel sollte verboten werden

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Nachfrage nach ungesunden Kinderlebensmitteln wird mit zielgruppenspezifischem Marketing, etwa mithilfe von Comicfiguren oder Online-Gewinnspielen, angeheizt. Die Nachfrage nach ungesunden Kinderlebensmitteln wird mit zielgruppenspezifischem Marketing, etwa mithilfe von Comicfiguren oder Online-Gewinnspielen, angeheizt. © foodwatch
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Verbraucher- und Patientensprecher erhöhen den Druck auf die Politik, die Prävention ernährungsbedingter Erkrankungen zu verbessern. Sie kritisieren das ­Kindermarketing beim Vertrieb von Lebensmitteln. Ein Gutachten zeigt, was mit politischem Willen regulierbar wäre.

Ungesunde Ernährung verursache eine hohe Krankheitslast und verkürze das Leben, mahnte Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit und Leiter der Abteilung für Stoffwechsel und Ernährung am Klinikum der Universität München, in einer Pressekonferenz der Verbraucherorganisation foodwatch eindringlich. So seien 71 % der Todesfälle auf nicht­übertragbare ernährungsbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Schlaganfall, Dia­betes Typ 2 oder Adipositas zurückzuführen.

15 % der Kinder mit Übergewicht

Mit Fertigessen würden u.a. zu viel Salz, zu wenig Ballaststoffe, zu wenig Obst und zu viel Zucker aufgenommen. Die Folge: „In Deutschland haben wir mehr als 15 % übergewichtige Kinder im Alter zwischen drei und 17 Jahren, 6 % sind adipöse Kinder“, so Prof. Koletzko. 400 Milliarden Euro Gesundheitskosten mache das aus.

Der Verzehr industriell hochverarbeiteter Lebensmittel bei 2- bis 19-Jährigen steige zunehmend, dabei hätten diese Produkte insgesamt eine deutlich schlechtere Nährstoffzusammensetzung als nicht oder wenig verarbeitete Lebensmittel. Kritisch bewertet der Mediziner deshalb die an Kinder gerichtete Werbung für solche Lebensmittel – im Fernsehen, über soziale Medien, auf der Verpackung oder durch Influencer. „Diese Werbung macht krank“, warnte er und untermauerte das mit Ergebnissen verschiedener Studien.

Oliver Huizinga, Kampagnendirektor bei foodwatch, präsentierte Ergebnisse der eigenen Marktstudie Kinderlebensmittel 2021. Analysiert wurde, inwieweit eine 2007 von 23 großen Lebensmittelunternehmen abgegebene Verpflichtung (Keine Werbung für Kinder unter 12 Jahren, es sei denn die Produkte entsprechen den selbst gesetzten Nährwert-Kriterien), der Werbekodex Lebensmittel des Deutschen Werberates sowie die Reduktionsstrategie von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (15% weniger Zucker in Kinder-Joghurts, 20% weniger Zucker in Frühstücksflocken für Kinder) Früchte getragen haben.

Fazit: In 242 der 283 untersuchten Produkten (85,5 %) ist immer noch zu viel Zucker, Fett und/oder Salz enthalten. Die Analyse zeigt, dass sich die Lage bei verarbeiteten Lebensmitteln im Vergleich zu 2015 (89,7 %) fast nicht geändert hat. Foodwatch fordert deshalb nachdrücklich, dass die künftige Bundesregierung beim Kindermarketing nicht weiter auf Selbstverpflichtungen der Hersteller vertrauen darf. „Eine gesetzliche Beschränkung der an Kinder gerichteten Werbung für unausgewogene Produkte muss im Koalitionsvertrag verankert werden!“ Diese Produkte sollten nach Kriterien der WHO gar nicht an Kinder vermarktet werden, so Huinziga.

„Der Verbrauchergruppe der Kinder und Jugendlichen kommt ein immenses ökonomisches Gewicht zu“, schreibt Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger in einem Gutachten für foodwatch.

Das Interesse der Werbeindustrie sei entsprechend. In den 1960er Jahren hätten deshalb Lebensmittelunternehmen – zunächst in den USA, später auch in Deutschland – begonnen, Kinder unmittelbar, das heißt unter Umgehung der Eltern, als Werbe­adressaten anzusprechen.

Wie dies heute durch politische Maßnahmen unterbunden werden kann, erläutert der Jurist im Detail. Für den Bereich des Kindermarketings gibt es seiner Einschätzung nach Handlungsspielräume sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. „Möglich ist eine Regulierung der Gestaltung der Produkte, der Werbung in Zeitungen, Zeitschriften und auf Plakaten, im Fernsehen, Hörfunk sowie im Online-Bereich.“

Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers sei nicht ausgeschlossen, schreibt der Jurist hinsichtlich möglicher Regelungen auf Landesebene. Aus seiner Sicht ist eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich des Kindermarketings im gesamtstaatlichen Interesse sogar erforderlich (Art. 72 Abs. 2 GG), ausgeschlossen nur für den schulischen Bereich.

Barbara Bitzer bekräftigte als Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten DANK und somit von 23 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden die Forderung nach einem Verbot von Kindermarketing für ungesunde Lebensmittel. Dies müsse in den Koalitionsvertrag, fordert auch sie. Man sei hier optimistisch, denn es gebe inzwischen eine breite Basis für ein Werbeverbot. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen fordere dieses, die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder ebenso und sogar der wissenschaftliche Beirat im Ernährungsministerium empfehle es.

„Der Zuspruch wächst“, so Bitzer. Politische Unterstützung sieht sie „wahrscheinlicher“ bei Grünen und SPD: „Da sind wir eher auf einer Basis.“ Aber auch bei konservativen Parteien wie der CDU sei Zuspruch erkennbar, nicht flächendeckend, aber in einzelnen Bereichen.

Ernährungspolitik gehört ins Gesundheitsministerium

Bitzer verweist auf ein grundsätzliches Problem hinsichtlich gesunder Ernährung. Im Bereich der Gesundheitspolitik wäre mehr Zuspruch zu diesbezüglichen Maßnahmen zu hören als bei Ernährungspolitikern. Deshalb fordere DANK auch, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz nicht im Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesiedelt sein sollte, welches per se auch Interessen der Erzeuger und der Industrie vertrete, sondern im Gesundheitsministerium.

Medical-Tribune-Bericht

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