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Baden-Württemberg: Rettungsschirm für HzV und Facharztverträge der AOK

Geld und Steuern , Praxismanagement Autor: Isabel Aulehla

Bei Honorarminderungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal soll der regionale Rettungsschirm bis zu 90 % des Honorars garantieren. Bei Honorarminderungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal soll der regionale Rettungsschirm bis zu 90 % des Honorars garantieren. © iStock/wenmei Zhou
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Einige Verbände und Krankenkassen in Baden-Württemberg halten die wirtschaftliche Absicherung von Ärzten in Selektivverträgen angesichts der Coronapandemie für unzureichend. Sie haben daher einen eigenen, regionalen Rettungsschirm vereinbart. 

Für Ärzte und Psychotherapeuten in Selektivverträgen habe der Gesetzgeber keine auseichende wirtschaftliche Sicherung beschlossen, kritisieren die AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK sowie Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg. Die Selektivpartner haben daher einen eigenen Rettungsschirm für Ärzte vereinbart, die am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg oder den gemeinsamen Facharztverträgen von AOK und Bosch BKK teilnehmen.

Bei Honorarminderungen von mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahresquartal soll der regionale Rettungsschirm bis zu 90 % des Honorars garantieren. Die Vereinbarung gilt für alle Quartale des Jahres 2020.

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