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Jetzt Pflicht für Praxen: Schriftliche Beurteilung der Gefährdung

Autor: reh

Nadelstichverletzungen, die dürfte es in deutschen Praxen seit August nicht mehr geben. Denn seither gelten neue Schutz-Richtlinien. Und die Aufsichtsbehörden sind längst auf Kontrollvisite. Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung sollten Ärzte da schon haben.

Die neuen „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) haben bereits für einigen Wirbel gesorgt. Auch unter unserer Leserschaft. Dabei sind sie schon seit August 2006 in Kraft. Aber erst seit diesem August ist die Aufbrauchfrist rum, innerhalb derer noch mit alten, „nicht sicheren“ Instrumenten Blut abgenommen und injiziert werden durfte (MT berichtete in Nr. 31/2007, Seite 21).

Blutentnahme muss für Helferin sicher sein

Seither müssen strenge Schutzvorgaben eingehalten werden, und zwar für alle Tätigkeiten, bei denen Körperflüssigkeiten in „infektionsrelevanter Menge“ übertragen werden können. Im niedergelassenen Bereich…

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