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KV streicht meine Leistung!

Frage von Dr. Günther Bubeck,
Frauenarzt, Psychotherapeut,
Moers:

Von meiner KV wurde mir die EBM-Ziffer 101 (Zusatz-Sono im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge) mit der Begründung gestrichen, bei einer Vertretung sei diese nicht ansetzbar. Bei beiden Fällen handelte es sich um einen drohenden Abort mit länger anhaltender Blutung. Wie ist die Rechtslage?

Antwort von Dr. Helmut Klemm,
Frauenarzt,
Wasserburg:

Die Entscheidung Ihrer KV ist falsch, da sie als Grund ihrer Entscheidung den Begriff der Vertretung anführt und sich nicht auf die derzeit gültigen Mutterschaftsrichtlinien bezieht. Vermutlich hat Ihnen Ihre KV nahe gelegt, an Stelle der EBM-Nr. 101 die kurative Leistungsposition 381 (sonographische Untersuchung der Uro-Genitalorgane), gegebenenfalls mit Zuschlag 388, zu wählen. In diesem Fall würde sich Ihre KV auf den 3. Absatz nach der EBM-Nr. 100 beziehen, der wie folgt lautet:

"Werden Screeninguntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien bei derselben Patientin z.B. bei Vertretungen im Laufe desselben Kalendervierteljahres von…

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