Wohin mit der Patientenkartei?
Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:
Es ist zu bedauern, daß keine Nachfolge für Ihre Praxis zu finden ist und damit eine Aufbewahrung der Patientenunterlagen durch einen Kollegen wohl ausscheidet. Denn im Falle einer Übergabe läßt sich meist eine pragmatische Lösung finden, weil der neue Kollege die Kartei auch für die Weiterbehandlung nutzen kann.
Wie Sie selber ausführen, ist Ihnen die Aufbewahrungspflicht in Ihrer Funktion als Arzt auferlegt, so daß Sie Ihren Pflichten nicht damit Genüge tun, die Unterlagen den Patienten zurückzugeben; meist ist dies auch gar nicht bei allen Patienten möglich (Verzug, Versterben etc.). Uns ist allerdings bekannt, daß z.B. radiologische Praxen…
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