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Wohin mit der Patientenkartei?

Frage von Dr. B. Z.
aus K.:

Ich werde im kommenden Jahr aus Altersgründen meine Allgemeinarztpraxis in einem der neuen Bundesländer aufgeben. Da kein Nachfolger in Sicht ist, werde ich wohl die Patientenakten bei mir zu Hause aufbewahren müssen. Meine Patienten hängen sehr an ihren Akten (zum Teil über 30 bis 45 Jahre zurückreichend). Bin ich juristisch verpflichtet, ihnen auch bei ausdrücklichem Wunsch ihre Akten nicht auszuhändigen (außer Befundkopien)? Wie verhält sich das mit dem ersten Teil der Akten aus der Zeit vor der Wende? In unserer Stadt existiert ein städtisches Archiv des Gesundheitswesens (eingerichtet vorwiegend für Gesundheitsakten aus den ehemaligen Polikliniken). Könnte ich die Akten dorthin geben? Allerdings wurden dort bisher den Patienten ihre Akten relativ großzügig ausgehändigt.

Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:

Es ist zu bedauern, daß keine Nachfolge für Ihre Praxis zu finden ist und damit eine Aufbewahrung der Patientenunterlagen durch einen Kollegen wohl ausscheidet. Denn im Falle einer Übergabe läßt sich meist eine pragmatische Lösung finden, weil der neue Kollege die Kartei auch für die Weiterbehandlung nutzen kann.

Wie Sie selber ausführen, ist Ihnen die Aufbewahrungspflicht in Ihrer Funktion als Arzt auferlegt, so daß Sie Ihren Pflichten nicht damit Genüge tun, die Unterlagen den Patienten zurückzugeben; meist ist dies auch gar nicht bei allen Patienten möglich (Verzug, Versterben etc.). Uns ist allerdings bekannt, daß z.B. radiologische Praxen…

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