160 Seiten neue Bürokratie für Praxen
Mit dem 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) beschloss der Gesetzgeber bezüglich der Vergütung eine Orientierung an der Morbidität. Anhand eines diagnosegestützten Systems zur Morbiditätsmessung soll seit 2009 eine jährliche Anpassung des Honorars an die Morbidität erfolgen. Zeitgleich wurde der Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen auf eine morbiditätsorientierte Basis umgestellt, bei der den kodierten Diagnosen ebenfalls eine Schlüsselrolle zukommt.
Um eine valide Morbiditätsmessung anhand einer korrekten und einheitlichen Verschlüsselung der behandelten Krankheiten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in § 295 SGB V die Einführung eines verbindlichen…
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