73er-Verträge der Kassen sind für Arzneihersteller interessant
60 % dieses Marktes sind bereits durch Rabattverträge erfasst, erklärte Dr. Christopher Hermann, Vizevorstand der AOK Baden-Württemberg, in München auf einer Tagung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) zum Arzneimittelmarkt ab 2010. Nur 10 % der Vertragsärzte machten vom Substitutionsverbot durch Ankreuzen des Aut-idem-Feldes Gebrauch.
Auch Hersteller von Originalen interessieren sich allmählich für Verträge mit Leistungserbringern und Kassen. Selektivverträge nach den §§ 73b und 73c SGB V sind dafür eine ideale Voraussetzung, meint Dr. Hermann. Hersteller erhielten so die Chance, ihre patentgeschützten Präparate in den Markt zu bekommen. Je mehr Versicherte sich…
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