Anzeige

73er-Verträge der Kassen sind für Arzneihersteller interessant

Autor: KS

Durch die Rabattverträge sind die Vertragsärzte zumindest für den generikafähigen Arzneimittelmarkt aus der wirtschaftlichen Verantwortung für die Medikation weitgehend entlassen worden.

 

60 % dieses Marktes sind bereits durch Rabattverträge erfasst, erklärte Dr. Christopher Hermann, Vizevorstand der AOK Baden-Württemberg, in München auf einer Tagung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) zum Arzneimittelmarkt ab 2010. Nur 10 % der Vertragsärzte machten vom Substitutionsverbot durch Ankreuzen des Aut-idem-Feldes Gebrauch.

Auch Hersteller von Originalen interessieren sich allmählich für Verträge mit Leistungserbringern und Kassen. Selektivverträge nach den §§ 73b und 73c SGB V sind dafür eine ideale Voraussetzung, meint Dr. Hermann. Hersteller erhielten so die Chance, ihre patentgeschützten Präparate in den Markt zu bekommen. Je mehr Versicherte sich…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.