Anzeige

770 € Schadenersatz plus 515 xa4 Anwaltskosten drohen!

Autor: AT

Ärzte, die eine Homepage betreiben, nutzen für die Wegbeschreibung zur Praxis häufig einen Kartendienst aus dem Internet. Das kann teuer werden, denn derzeit tritt im Auftrag von www.geka-online.de das Hamburger Anwaltsbüro Frömming & Partner "Urheberrechtsverletzern" auf die Füße. Ärzte, die ohne Lizenz Kartenmaterial aus dem Internet verwenden, sollen Schadenersatz in Höhe von 770 Euro plus 515 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

Bereits mehrere Ärzte sind betroffen, die ein Schreiben der Kanzlei Frömming & Partner erhalten haben (vgl. auch www.abmahnwelle.de). Innerhalb von zehn Tagen sollen die abgemahnten Ärzte reagieren - Pech, wer das Schreiben z.B. wegen Urlaubs nicht öffnet. Dann landet die Sache vor Gericht, und damit drohen noch höhere Kosten.

Wer eine Karte ohne Lizenz für seine Homepage bzw. für die Wegbeschreibung zur Praxis nutzt, sollte diese deshalb schnellstens entfernen und durch eine selbst gezeichnete ersetzen, rät Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta, Metax Steuerberatungsgesellschaft mbH. Außerdem wird der Arzt nicht umhinkommen, den geforderten Schadenersatz von rund 770 Euro zu begleichen. Das…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.