Abrechnung einfach, effektiv - und gleich in bar
Die Rechtslage ist klar. Die GOÄ als Rechtsverordnung ist bindend für ärztliche Leistungen, soweit kein anderes Bundesgesetz, z.B. EBM, anderes regelt. Und Reisemedizin ist eindeutig als IGeL-Leistung klassifiziert. Damit gilt auch beim Kassenpatienten die GOÄ.
Wann müssen Kasse oder Arbeitgeber zahlen?
In vielen Fällen bestehen aber als sog. inländische Indikationsimpfung für einen Teil der notwendigen Impfungen doch eine Leistungspflicht der GKV, ein Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber, die BG oder die private Krankenkasse (s. Kasten und Tabelle nächste Seite). Diese Fälle sollten Sie und Ihr Team kennen und beim Reisewilligen gezielt erfragen. Er dankt's Ihnen bestimmt, und es fällt…
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