Achtung, Nebenbuhler im Nest!
Wer seine Praxisräumlichkeiten angemietet hat, weiß wahrscheinlich, was Konkurrenzschutz ist. Denn damit wird verhindert, dass sich in unmittelbarer Nähe – also im selben Gebäude – ein konkurrierender Arzt ansiedelt und in Ihrem Revier wildert. Häufig wird der Konkurrenzschutz im Vertrag geregelt. Doch das Schutzprinzip gilt sogar dann, wenn es keinen entsprechenden Absatz im Mietvertrag gibt. Denn sofern dem Vermieter bei Abschluss des Gewerbemietvertrages bekannt ist, welche Leistungen sein Mieter anbietet, wird dem Mieter juristisch ein Interesse daran zugesprochen, dass sich die Situation nach Vertragsabschluss nicht verändert. Gab es also im Moment der Unterschrift keine Konkurrenz im…
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