Anzeige

Ärzte ab 68 Schrott

Autor: det

Eine europäische Richtlinie verbietet Diskriminierung wegen Alters. Wegen des Schutzes der Versicherten und der Chancenwahrung für jüngere Ärzte – und damit durch die Jüngeren neuere Medizin-Erkenntnisse in die KV-Versorgung kommen – ist die „Zwangspensionierung“ für Kassenärzte laut Bundessozialgericht (BSG) aber zulässig.

Ein Allgemeinarzt sah in der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft seine letzte Chance, nachdem BSG und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in früheren Entscheidungen das zwangsweise Zulassungsende mit Vollendung des 68. Lebensjahres bereits für zulässig erachtet hatten. Doch die Richtlinie und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem die Bundesregierung die Richtlinie umgesetzt hat, erlauben Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Eine Ausnahme ist dann gerechtfertigt, wenn sie sich auf Ziele der Beschäftigungspolitik, des Arbeitsmarktes und/oder der beruflichen Bildung gründet und wenn die Mittel zur Erreichung der Ziele angemessen und…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.