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Ärzte sollten Medizindaten nur an MDK weiterleiten

Autor: Karl H. Brückner

Krankenkassen versuchen auch bei Ärzten medizinische Daten ihrer Versicherten in Erfahrung zu bringen. Diese „weitverbreitete Praxis“ widerspricht der Sozialgesetzgebung und ist „unzulässig“, moniert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Das Thema beschäftigt den obersten deutschen Datenschützer Peter Schaar bereits seit Jahren. Auch im soeben veröffentlichten 21. BfDI-Tätigkeitsbericht 2005/2006 berichtet er über Datensammeleien von Krankenkassen. Schaar weist darauf hin, dass Bundesgesundheitsministerium und Bundesversicherungsamt seine ablehnenden rechtlichen Bewertungen in dieser Sache „ausdrücklich“ teilten. Bei einem gemeinsamen Treffen mit dem Ersatzkassenverband VdAK sei die Thematik „intensiv erörtert“ worden, berichtet Schaar – offensichtlich jedoch ohne abschließende Lösung des Problems.

MDK darf nur seine<forced-line-break />Ergebnisse übermitteln

Schaars Position ist glasklar: Die Krankenkassen haben in den in…

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