Ärztenetze fühlen sich vom Anti-Korruptionsgesetz bedroht
Sollte der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf zu einem Straftatbestand der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ Gesetz werden, würden nicht zu beanstandende oder gar gewünschte Kooperationen zwischen Ärzten unter Generalverdacht geraten, warnt Dr. Werner Baumgärtner, Chef von Medi Geno.
Der Entwurf, der bei nachgewiesener Bestechung bzw. Bestechlichkeit eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren) vorsieht, sei „viel zu unpräzise, rechtsstaatlich bedenklich und kontraproduktiv“.
Besonders betroffen wären davon die Kooperations- und Einkaufsgemeinschaften der Ärztegenossenschaften, deren…
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