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Alle Guthaben im Visier

Autor: Michael Vetter

Die Bank verlangt ausstehende Zahlungen vom Kunden, der macht aber ebenfalls Ansprüche gegen die Bank geltend und will aufrechnen. In dieser Konstellation sitzt die Bank am eindeutig längeren Hebel. Doch Michael Vetter, unabhängiger Bankberater aus Dortmund, zeigt, wie Sie vorbeugen können.

Die Tücken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bankinstitute sind nicht zu unterschätzen: Dort ist unter dem Abschnitt "Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden" oft fixiert, dass dies nur möglich ist, wenn die Forderungen des Kunden "unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind". Und der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln gebilligt, da sich Banken oder Sparkassen nach Ansicht der Richter durch eine derartige AGB-Klausel vor "erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen" schützen dürfen. Ein Verstoß gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nicht festzustellen (Az.: XI ZR 160/01).

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