Alle Guthaben im Visier
Die Tücken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bankinstitute sind nicht zu unterschätzen: Dort ist unter dem Abschnitt "Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden" oft fixiert, dass dies nur möglich ist, wenn die Forderungen des Kunden "unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind". Und der Bundesgerichtshof hat solche Klauseln gebilligt, da sich Banken oder Sparkassen nach Ansicht der Richter durch eine derartige AGB-Klausel vor "erdichteten oder sonstigen unbegründeten Gegenforderungen" schützen dürfen. Ein Verstoß gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei nicht festzustellen (Az.: XI ZR 160/01).
Zwangsverkauf von Aktien droht
Vor dem Hintergrund dieses…
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