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Alte Urteile bleiben gültig

Autor: det

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren jüngeren Urteilen entschieden, dass es sittenwidrig ist, wenn ein Bürge überfordert wird, was zur Nichtigkeit der Verträge führt.

Nun wollte ein überforderter Bürge, dass ein altes rechtskräftiges Urteil, das ihn zur Zahlung verpflichtete, angesichts der neueren Rechtsprechung aufgehoben wird. Das lehnte der BGH ab.

Die Klägerin hat im Jahre 1988 für Geschäftsverbindlichkeiten ihres Ehemannes die Bürgschaft bis zum Betrage von 200 000 DM übernommen. Die Bank erwirkte im Oktober 1992 gegen sie ein rechtskräftig gewordenes Versäumnisurteil in Höhe von rund 70 000 DM zuzüglich Zinsen. Das Urteil stand damals in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht. Nach der heutigen Auffassung BGH wäre der Bürgschaftsvertrag dagegen von Anfang an nichtig.

Die Klägerin begehrte, die Vollstreckung aus…

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