Alte Urteile bleiben gültig
Nun wollte ein überforderter Bürge, dass ein altes rechtskräftiges Urteil, das ihn zur Zahlung verpflichtete, angesichts der neueren Rechtsprechung aufgehoben wird. Das lehnte der BGH ab.
Die Klägerin hat im Jahre 1988 für Geschäftsverbindlichkeiten ihres Ehemannes die Bürgschaft bis zum Betrage von 200 000 DM übernommen. Die Bank erwirkte im Oktober 1992 gegen sie ein rechtskräftig gewordenes Versäumnisurteil in Höhe von rund 70 000 DM zuzüglich Zinsen. Das Urteil stand damals in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht. Nach der heutigen Auffassung BGH wäre der Bürgschaftsvertrag dagegen von Anfang an nichtig.
Die Klägerin begehrte, die Vollstreckung aus…
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