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Ambulante spezialärztliche Versorgung: Minister Bahr genehmigt sich eine KV

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der beim Leistungskatalog der GKV die inhaltlichen Pflöcke einschlägt, steht vor einer Aufwertung. Er übernimmt laut schwarz-gelbem Koalitionskalkül auch einen Versorgungsauftrag. BMG-Chef Daniel Bahr genehmigt sich damit eine KV.

Der Bundesgesundheitsminister und Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, haben Prinzipientreue geschworen: Auch massiver externer Widerstand (Beispiel: Bundesrat) soll die Ambulante Spezialärztliche Versorgung (ASV) nicht aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz  (GKV-VStG) katapultieren. Die Koalitionsstrategen sollten allerdings ihren Argumente-Köcher nachrüsten. Sie müssen auf Fragen antworten, wieso der G-BA bei der ASV de facto zu einem weiteren Versorgungs-Player mutiert.

Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Basis

Auf diesen Schwenk des G-BA von der GKV-Denkfabrik zum Motor in der Patientenversorgung macht Dr. Peter Potthoff, Chef der KV Nord­rhein, aufmerksam. Der…

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