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„Ambulante Versorgung ist auch ohne KV möglich"

Autor: Karl H. Brückner

Die Integrationsversorgung (IV) gibt Krankenkassen grünes Licht zur

willkürlichen Erprobung des Einkaufsmodells. Transparenz oder Nachweis des Patientennutzens sind nicht erforderlich. Mitsprache der Versicherten gibt es nicht, KVen dürfen sich nicht beteiligen. Die

einprozentige Anschubfinanzierung ist der erste Nagel für den Sarg, in dem kollektivvertragliche Mindeststandards für Ärzte im Namen der

Kostensenkung versenkt werden sollen.

Dr. Ulrich Orlowski, Leiter der Unterabteilung Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium (BMGS), machte auf einer KBV-Veranstaltung in Berlin keinen Hehl daraus, um was es bei der gesetzlichen IV-Regelung geht: die „Versorgung zu verändern“, dabei „die KVen draußen“ zu lassen, denn „diese Prozesse gehören auf die Kassenebene“. „Das ist die Stunde der Krankenkassen“, freut sich denn auch Karl-Heinz Schönbach vom BKK-Bundesverband. Die Betriebskrankenkassen würden sich „bis zur Selbstaufgabe in dieses Geschäft einbringen“. Das soll wohl keine Drohung sein, klingt aber danach.

Einkaufsmodell ohne amtliche Kontrolle
Also Einkaufsmodell pur, und das ohne Kontrolle: Genehmigung von…

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