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Anlageberater haftbar machen

Autor: Michael Vetter

Wenn die Steuerabgaben zu sehr drücken, ist die Versuchung, in ein Steuersparmodell zu investieren, groß. Auch Kollege E. ließ sich von einem Anlagevermittler verleiten und investierte in

 

einen Immobilienfonds. Im Nachhinein stellte sich das Projekt als Niete heraus. Jetzt kann dem Arzt möglicherweise nur noch ein Urteil helfen, das den Anlageberater in die Pflicht nimmt.

Um seine hohen Steuerzahlungen zu reduzieren, kontaktierte Praktiker Dr. E. einen privaten Anlagevermittler. Den Tipp hatte er von einem Kollegen bekommen, der bisher angeblich gute Erfahrungen gemacht hatte. Dieser Anlagevermittler bot Dr. E. auch einen entsprechenden Immobilienfonds. Dieser sei außerordentlich interessant und nahezu risikolos. Außer einem Kurzprospekt mit oberflächlichen Angaben erhielt Dr. E. keine weiter gehenden Informationen. Da der Vermittler um eine schnelle Entscheidung bat, unterschrieb Dr. E. den Beteiligungsvertrag sehr kurzfristig, ohne sich mit seinem Steuerberater abzustimmen. Der rief nun kürzlich an und schlug Alarm: Der vom Anlagevermittler versprochene…

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